Bankomatknacker zu einem Jahr Haft verurteilt

Vier Männer zwischen 28 und 34 Jahren sind am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt wegen schweren Diebstahls zu je einem Jahr Gefängnis verurteilt worden. Als Verantwortung für den Bankomateinbruch gaben sie „spontane Dummheit in der Not“ an.

Die vier Moldawier gaben zu, im Sommer einen Bankomaten in Seeboden (Bezirk Spittal) aufgebrochen zu haben, stellten ihre Tat aber als spontane Dummheit in der Not dar. Das Gericht folgte der Anklage und qualifizierte die Männer als professionelle Bande.

Aus einem Job, für den drei der vier Männer im Sommer gemeinsam nach Deutschland gefahren waren, sei nichts geworden. Auf der Rückfahrt nach Moldawien seien sie plötzlich in Tarvis in Italien gelandet, dort habe es Probleme mit dem Auto gegeben und sie riefen den vierten Mann an, damit er sie abholte. Dieser Mann - er ist angestellt als Mitarbeiter bei einer Art moldawischem Ordnungsamt - lenkte nach dem Einbruch das Fluchtauto. Zu viert sei man jedenfalls in Italien plötzlich auf die Idee gekommen, einen Bankomaten zu knacken. Auf Videos im Internet hätten sie sehen können, wie man das macht. Ihr Navi befragten sie nach Bankomatstandorten - was sie ganz zufällig zur Raika-Filiale in Lieserhofen führte, erzählten sie.

Flucht endete in Sackgasse

Drei der Männer hatten mit Ganzkörperanzügen bekleidet die Glastür zum Bankfoyer aufgebrochen und dann den Bankomaten mit Stemmeisen geknackt. Der vierte wartete als Fahrer und Aufpasser im Fluchtauto. Mit den Geldkassetten, in denen sich knapp 52.000 Euro befanden, floh das Quartett, geriet allerdings in eine Verkehrskontrolle. Die Männer rasten der Polizei davon und nahmen die Abzweigung nach Mallnitz - eine Sackgasse. Dort wurden sie nach einer Suchaktion mit Hunden im Gelände gefasst.

Richter glaubte Geschichten nicht

Den Einbruch gaben die Moldawier zwar zu, bezüglich der von ihnen geschilderten Hintergründe konnten sie den Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Dietmar Wassertheurer aber nicht überzeugen. Sie behaupteten nämlich, die Ganzkörperanzüge nicht etwa deshalb getragen zu haben, um keine DNA-Spuren zu hinterlassen, sondern weil sie sich nicht bekleckern wollten - immerhin habe es geregnet. Den Feuerlöscher hätten sie in dem Bankfoyer auch nicht verwendet, um Spuren zu verwischen, vielmehr hätten sie befürchtet, es könnte ein Feuer ausbrechen.

Richter: „Kriminaltourismus“

Das Gericht wertete das Geständnis der Männer deshalb nur in geringem Ausmaß als Milderungsgrund. Richter Wassertheurer sah klar einen Fall von „Kriminaltourismus“. Es handle sich bei dem Quartett um eine Bande, die herkomme und professionell einbrechen gehe. „Da braucht es eine unbedingte Freiheitsstrafe, aus spezial- und generalpräventiven Gründen.“

Der Strafrahmen für den Einbruch lag bei drei Jahren. Weitere Milderungsgründe waren die Unbescholtenheit von drei der Männer sowie der Umstand, dass die Beute bis auf zehn Euro sichergestellt wurde. Die Angeklagten nahmen das Urteil teilweise an, teilweise erbaten sie sich Bedenkzeit. Staatsanwältin Sarah Katschnig gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.