Hypo-Prozess: OGH hebt Schuldspruch auf

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat den Untreueschuldspruch im Hypo-Prozess gegen den Klagenfurter Anwalt Alexander Klaus aufgehoben. Dabei ging es um ein Vorzugsaktiengeschäft. Der Fall muss nun in Klagenfurt neu verhandelt werden.

Im Juli vergangenen Jahres wurde Klaus von einem Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Oliver Kriz in Zusammenhang mit einem Hypo-Vorzugsaktiengeschäft aus dem Jahr 2006 der Beitragstäterschaft zur Untreue schuldig gesprochen. Das Gericht verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 79.000 Euro sowie einer bedingten Haftstrafe von zwölf Monaten - mehr dazu in Untreue-Prozess: Rechtsanwalt Klaus schuldig.

OGH: Kein Vermögensschaden festgestellt

OGH-Sprecherin Alexandra Michel-Kwapinski bestätigte der APA am Montag einen Bericht der „Kronen Zeitung“. „Der Schuldspruch wurde aufgehoben, weil Feststellungen zu einem unmittelbaren Vermögensschaden fehlen“, sagte Michel-Kwapinski. Außerdem seien Beweisergebnisse zur subjektiven Tatseite nicht berücksichtigt worden. Eine neue Hauptverhandlung am Landesgericht Klagenfurt wurde angeordnet. Ein Freispruch zum ebenfalls verhandelten Vorwurf der Bilanzfälschung ist rechtskräftig.

Bereits mehrere Verurteilungen

Das Klagenfurter Gericht befand letzten Juli, Klaus habe die Rückkaufgarantien für die Aktien verfasst, obwohl er gewusst habe, dass der unmittelbare Täter, der damalige Hypo-Vorstand Josef Kircher, dieses Rechtsgeschäft nicht habe abschließen dürfen. Durch seine Tat habe der Angeklagte in Kauf genommen, dass der Hypo ein Vermögensnachteil von zumindest 300.000 Euro entstehe.

Mehrere Ex-Vorstände der Bank wurden in der Causa Vorzugsaktien bereits verurteilt - mehr dazu in Vorzugsaktien: Kircher und Berlin schuldig (kaernten.ORF.at; 4.3.2014). Verurteilt wurden auch Siegfried Grigg und, in einem eigenen Prozess, Tilo Berlin.