Notare: Pflegeregress verunsichert

Die Kärntner Notare laden alle zwei Wochen zu Informationsgesprächen ein. Am Samstag war die Abschaffung des Pflegeregress Thema, die mit Jahreswechsel gilt. Die Verunsicherung unter der Bevölkerung sei groß zeigt die Erfahrung der Experten.

Fragen rund um den Besitz und seine Absicherung kann man gemeinsam mit einem Notar klären. Um bestehende Hemmschwellen abzubauen, stellen sich Kärntner Notare regelmäßig bei kostenlosen Sprechtagen den Fragen der Bevölkerung. Am Samstagvormittag war die Abschaffung des Pflegeregress in Kärnten mit Jahreswechsel eines der Themen.

Wer jetzt betroffen ist, für den gilt der Regress noch, sagt Erfried Bäck, Präsident der Notariatskammer in Kärnten. Eine Regel besage: Wenn jemand Vermögen oder Einkommen hat muss er für seine Pflege selbst aufkommen. „Das ist an und für sich ein durchaus vernünftiger Gedanke, der aber dazu führt, dass Leute, die sich irgendwann mit viel Mühe ein Haus gebaut haben und dann das Pech haben, in ein Pflegeheim zu kommen, oft zusehen müssen, dass das Land Kärnten zwar nicht unmittelbar auf das Vermögen zugreift, aber sich pfandrechtlich sicherstellt und die Forderung im Todesfall geltend macht.“

Bäck: Genauere Ausarbeitung nötig

Die für die Zeit nach dem 1.1.2018 aufgestellten Regelungen bedürften laut Bäck einer genaueren Ausarbeitung, denn es herrsche große Unsicherheit. Er gehe davon aus, dass das Land Kärnten die Forderungen so lange geltend machen müsse, so lange in Kärnten das Landesgesetz nicht anders sei - „also bis zum Ablauf dieses Jahres“.

„Wenn also jemand jetzt im Heim ist, unterliegt er ganz normal diesen Bestimmungen, auch wenn das mit Jänner abgeschafft wird“, unterstrich Bäck. Das bedeute, dass das Land unter Umständen auch ins Grundbuch gehe. „Aber auch wenn es nicht ins Grundbuch geht, bleibt die Forderung bestehen und wird dann im Verlassenschaftsverfahren angemeldet. Wenn auf der anderen Seite Vermögenswerte bestehen - seien es Sparbücher oder eine Liegenschaft - wird der Erbe dafür aufkommen müssen“, sagte der Präsident der Kärntner Notariatskammer. Ohne Zugriff auf das Vermögen der Pflegebedürftigen entstehen dem Land etwa 1,1 Millionen Euro an Mehrkosten. Der nächste Informationstag der Notare findet am 7. Oktober in Villach statt.

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