Arzt mit Berufsverbot sammelt Unterschriften

Ein mit einem vorläufigen Berufsverbot belegter Klagenfurter Zahnarzt informiert auf seiner Website seine Patientinnen und Patienten und will eine Unterschriftenliste auflegen. Über 50 Beschwerden und auch Anzeigen von Krankenkassen und Patienten gegen ihn liegen vor.

Auf seiner Website heißt es nach Bekanntwerden des vorläufigen Berufsverbots: „Seit Jahren kämpfe ich gegen die mächtigen Krankenkassen, um die Honorierung jener Leistungen für meine PatientInnen durchzusetzen, die ihnen zustehen und die ihre bestmögliche Versorgung darstellen. Doch die Krankenkassen messen mich am Durchschnitt aller Zahnärzte, wollen viele der erbrachten Leistungen nicht bezahlen, stellen meinen übermäßigen Fleiß und mein übermäßiges Engagement in Frage, indem sie behaupten, diese Leistungen wären entweder nicht erbracht worden oder seien nicht notwendig gewesen, um eine Honorierung zu vermeiden.“

Ermittlungen wegen Körperverletzung

Das Berufsverbot wurde wegen „Gefahr in Verzug“ vom Land Kärnten per Bescheid ausgesprochen. Einerseits geht es um Anzeigen von mehreren Krankenkassen und Patienten wegen Betruges und - laut Staatsanwaltschaft - möglicherweise auch wegen Körperverletzung, weil er unnötige chirurgische Eingriffe vorgenommen haben soll - mehr dazu in Berufsverbot für Klagenfurter Zahnarzt.

Die Staatsanwaltschaft Graz ermittelt wegen schweren gewerbsmäßigen Betruges und seit kurzem auch wegen fahrlässiger Körperverletzung - die Anzeige kommt von der Patientenanwaltschaft. Mit dem jetzigen Bescheid können die Krankenkassen ihre Verträge mit dem Arzt kündigen, über eine Auflösung entscheidet die Landesschiedskommission. Einige Kassen hatten lange vergeblich versucht, den Vertrag mit dem Arzt zu kündigen, weil er immer wieder Einspruch einlegte.

Allein heuer 50 Beschwerden beim Patientenanwalt

Der Fall gärt bereits seit ein paar Jahren in der Patientenanwaltschaft. Es habe immer wieder Beschwerden gegeben, sagt die Patientenanwältin des Landes, Angelika Schiwek. Allein heuer würden 50 Beschwerden vorliegen, eine absolute Ausnahmesituation. Insgesamt sind es rund 70. Vor allem würde es in den Beschwerden um nicht nötige Behandlungen gehen – etwa Kürettagen, Zahnfleischoperationen und Wurzelspitzenresektionen.

„Patienten haben auch berichtet, dass Stellen behandelt wurden, an denen sie überhaupt keine Beschwerden hatten. Auch wurden aufälligerweise alle Mitglieder einer Familie gleich behandelt“, so Schiwek. Laut Beschwerde einer Mutter soll der Arzt auch bei drei Jugendlichen alle Weisheitszähne entfernt haben, „obwohl sie noch im Zahnfleisch lagen, das kann lebenslange Nervenschäden verursachen“, so die Patientenanwältin. Das Berufsverbot sei deswegen „im Interesse der Patienten eine Erleichterung.“

Kammer akzeptiert Bescheid

Die Kärntner Gerichtssachverständige für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde distanzierten sich vom Berufskollegen in einer Zeitungsannonce. Früher habe man nicht tätig werden können, weil es keine Verurteilung gebe, sagt der Präsident der Zahnärztekammer, Karl Anton Rezac.

Ein Berufsverbot für Ärzte sei jedenfalls sehr selten, meint Ärztekammerpräsidentin Petra Preiss: „Da muss jemand gegen sämtliche Standesrichtlinien verstoßen, bevor es zu einem Berufsverbot kommt.“ Die Ermittlungen gegen den Zahnarzt werden wegen Befangenheit von der Staatsanwaltschaft Graz geführt. Der Name des Arztes darf von Medien übrigens aus rechtlichen Gründen nicht genannt werden.

Appell an Patienten

Der betroffene Zahnarzt kann sich jetzt an das Landesverwaltungsgericht wenden und das vorläufige Berufsverbot, das per Bescheid von der Behörde ausgestellt wurde, bekämpfen. Dann kommt es auf das Untersuchungsergebnis der Staatsanwaltschaft Graz an.

Auch über seine Website kämpft der Zahnarzt weiter gegen das Berufsverbot an und bittet seine Patienten dabei um Hilfe: „Bitte unterstützen Sie mich in diesem Kampf gegen die mächtigen Behörden, indem Sie auf der in der Ordination aufliegenden Liste eine Unterschrift für die Wiederaufnahme meiner Tätigkeit abgeben.“ Der Arzt will auch rechtliche Schritte einleiten, für ihn gilt die Unschuldsvermutung.

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