Schwierige Suche nach Wahlbeisitzern

Am 15. Oktober wird ein neuer Nationalrat gewählt. In den Bundesländern werden hunderte Wahlbeisitzer gebraucht, aber nicht alle Parteien können Freiwillige mobilisieren. Es laufen auch immer noch die Ermittlungen wegen Fehlern bei der Hofburg-Wahl.

Im Juli 2016 hob der Verfassungsgerichtshof die erste Stichwahl zwischen Alexander van der Bellen und Norbert Hofer auf, weil es vor allem bei der Auszählung der Briefwahlstimmen zu Unregelmäßigkeiten gekommen war. So sollen unter anderem in den Bezirken Villach, Villach Land, Wolfsberg, Klagenfurt und Hermagor Wahlkarten außerhalb einer Sitzung der Bezirkswahlbehörde geöffnet worden sein - mehr dazu in Ermittlungen nach Hofburgwahl gehen weiter (kaernten.ORF.at; 30.3.2017).

Ermittelt wird aber auch wegen Amtsmissbrauch, falscher Beurkundung und Beglaubigung im Amt gegen insgesamt 50 Personen. Laut Korruptionsstaatsanwaltschaft seien die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen, ein Ende könne auch nicht abgeschätzt werden. Aber erst danach könne ein Vorhabensbericht an die Oberstaatsanwaltschaft Wien ergehen.

Schulungen beginnen Ende August

Die Landeswahlbehörde wird Ende August und Anfang September die Bezirkswahlleiter und ihre Stellvertreter schulen, so Gerhard Jesernig von der Landeswahlbehörde: „Sie sind angewiesen, ihre Beisitzer zu schulen. Ein Wahlvorgang wird durchgespielt und die Herrschaften darauf hingewiesen, was zu tun und was zu lassen ist.“ Es gehe auch um Einhaltung der Fristen und Gesetze, es müsse genau gearbeitet werden, das sei nichts Neues.

Im Notfall handelt Wahlleiter allein

Alleine in Kärnten gibt es 700 Wahlsprengel. Die Beisitzer werden von den Parteien nach dem Ergebnis der letzten Nationalratswahl entsendet. Mehr als die Hälfte der Beisitzer müsse anwesend sein, um beschlussfähig zu sein. Im Sonderfall aber muss der Wahlleiter die Wahlhandlung selbst vornehmen. Zum Beispiel, wenn von neun Beisitzern am Wahltag kein einziger auftaucht. Oder wenn bei der Auszählung der Wahlkarten am Tag nach der Wahl keiner komme, dann sei es gesetzlich vorgesehen, dass das der Wahlleiter vornimmt, so Jesernig. Das wäre natürlich ein Extremfall.

Andere Parteienbeisitzer springen ein

Dennoch werde es immer schwieriger für die Parteien, die Wahlbeisitzer zu stellen. Jeweils neun braucht man in Gemeindewahlbehörden. Das bestätigte auch Gemeindebundpräsident Alfred Riedl nach einem Rundruf in den Bundesländern. Es seien an die 15 bis 20 Prozent, die nicht kommen werden. Manche Parteien wie Grüne oder FPÖ sagen, sie hätten zu wenig Sprengelorganisationen und stellen keine Personen, die sich Zeit nehmen. Dann springen Vertreter anderer Parteien ein. Für sie sollten die säumigen Parteien eine Art Bußgeld bezahlen und die Entschädigung der übernehmen, so Riedl. Ein Wahlbeisitzer bekommt eine Entschädigung von 50 Euro in Villach und Klagenfurt.