Höhere Zuschüsse für Pendler ab 2018

Ab dem kommenden Jahr gibt es für Berufspendler höhere Fahrtkostenzuschüsse. Gleichzeitig wird auch die Einkommensgrenze um zehn Prozent angehoben. Rund 500.000 Euro zusätzlich pro Jahr kostet das Land Kärnten die Erhöhung der Pendlerförderung.

Die neuen Förderrichtlinien sollen allen berufstätigen Pendlern zugute kommen. Vor allem Teilzeitbeschäftigte, Lehrlinge und Alleinverdiener sollen von der Erhöhung profitieren. Die Einkommensgrenzen werden um zehn Prozent erhöht. Die Summe der steuerepflichtigen Bezüge darf dabei nicht mehr als 26.400 Euro betragen. Beträgt das Jahreseinkommen beispielsweise 13.200 Euro, beläuft sich der Zuschuss auf bis zu 550 Euro jährlich, je nach Entfernung vom Arbeitsplatz. Nach oben hin gestaffelt reduziert sich die Summe dann bis auf 200€ pro Jahr.

Goach: „Verbesserung für Frauen“

Änderungen beim Fahrtkostenzuschuss gibt es auch für Lehrlinge. Wer täglich pendelt, erhält den Zuschuss nicht wie bisher ab einer Wegstrecke von zehn Kilometern, sondern bereits ab fünf. Wer mindestens viermal in der Woche pendelt, erhält die Jahreskarte bis zu 100 Prozent gefördert. Erhöht werden auch die Fahrtkostenzuschüsse für Tagespendler. Damit sei eine wesentliche Verbesserung für Teilzeitkräfte, vor allem für Frauen gegeben, sagte Arbeiterkammerpräsident Günther Goach.

Stärkung der Arbeitnehmer im ländlichen Raum

Erhöht wird ab dem kommenden Jahr auch der Fahrtkostenzuschuss bei Wochenpendlern, die nicht täglich, aber regelmäßig mehr als 70 Kilometer in einer Richtung zwischen Wohnsitz und Arbeitsplatz unterwegs sind. Rund 500.000 Euro pro Jahr kostet das Land Kärnten die Erhöhung der Fahrtkostenzuschüsse. Als wichtige Stärkung der Arbeitnehmer im ländlichen Raum sieht SPÖ Finanzreferentin Gaby Schaunig die mit der Arbeiterkammer vereinbarte Erhöhung der Zuschüsse. Ein entsprechender Regierungsbeschluss ist aber noch notwendig.