Rechnungshof kritisiert Kulturförderung

Der Landesrechnungshof kritisiert die Kulturförderung in Kärnten, es habe viele Doppelgleisigkeiten gegeben. Manche Anträge durchliefen 38 Stationen, der Aufwand war höher als die Förderung. Abteilungen stimmen sich nicht miteinander ab.

Geprüft wurden die Jahre 2010 bis 2015 unter Einbeziehung von Volkskultur und Brauchtum. Auch überprüfte der Landesrechnungshof, ob das Land Kärnten die Förderungsmaßnahmen entsprechend den Strategien, Regierungs- und Förderungsprogrammen ausgestaltete und entsprechende Wirkungskontrollen vornahm. Im Bericht heißt es, die im Regierungsprogramm 2013 bis 2018 vorgesehene mehrjährige Kulturstrategie hatte das Land Kärnten zwar im Jahr 2015 begonnen, jedoch noch nicht fertig gestellt. Die vorliegenden Schwerpunktsetzungen und sonstigen niedergeschriebenen Konzepte konnten die noch ausstehende mehrjährige Kulturstrategie nicht ersetzen.

Keine standardisierte Evaluierung

Das Land Kärnten veröffentlichte jährlich einen Kulturbericht. Eine standardisierte Evaluierung der in den Landesvoranschlägen enthaltenen Ziele fehlte. Im Sinne der Wirkungsorientierung wären Ziele, Indikatoren und Messgrößen festzulegen, anhand derer die Wirkung und der Zielerreichungsgrad festgestellt werden könnten, so der Rechnungshof.

Die Administration der Kulturförderung oblag den beiden Unterabteilungen Kunst und Kultur sowie Volkskultur und Brauchtumswesen. Die Förderprozesse der beiden Unterabteilungen waren nicht einheitlich gestaltet. Der Prozessablauf bei der Unterabteilung Kunst und Kultur durchlief zumindest 38 Stationen, jener bei der Unterabteilung Volkskultur und Brauchtumswesen umfasste zumindest 31 Stationen.

Aufwand größer als Höhe der Förderung

Jede Förderung musste unabhängig von der Größenordnung den gleichen Förderprozess durchlaufen und vom politischen Referenten genehmigt werden. Vor allem bei kleineren Förderbeträgen stand der damit verbundene Verwaltungsaufwand in einem Missverhältnis zum Förderungsbetrag, kritisiert der Rechungshof. Die Vereinfachung der Förderprozesse sowie die durchgängige elektronische Aktenführung wären Verbesserungen im Sinne einer wirkungsorientierten Verwaltungsführung.

Problem der räumlichen Entfernung

Die beiden Unterabteilungen hatten eine gemeinsame Kanzleistelle, Rechnungsführung und Finanzstelle im Buchhaltungs-System, die bei der Unterabteilung Kunst und Kultur angesiedelt waren. Die Standorte der beiden Unterabteilungen waren jedoch etwa einen halben Kilometer voneinander entfernt. Vor der Übersiedlung der Unterabteilung Volkskultur und Brauchtumswesen im November 2016 betrug die Entfernung etwa einen Kilometer.

Die beiden Unterabteilungen verfügten über kein durchgängiges elektronisches Aktenverwaltungssystem, weshalb zusätzlicher Verwaltungsaufwand durch den für sämtliche Kanzleiangelegenheiten und Bearbeitungen erforderlichen Transport der Akten zwischen den Unterabteilungen entstand. Im Zuge der Übersiedlung der Unterabteilung Volkskultur und Brauchtumswesen erfolgte keine räumliche Zusammenlegung der beiden Unterabteilungen.

Dokumentation von Prüfungen nicht vorgesehen

Kontrollen der Förderabrechnungen sahen beide Unterabteilungen vor. Eine Dokumentation der Abrechnungsprüfung, wie beispielsweise die Erstellung einer Belegübersicht oder die elektronische Archivierung der geprüften Belege, war nicht vorgesehen. Konkrete Regelungen zur Funktionstrennung zwischen Beratung und Bearbeitung des Förderantrags zur Fördergenehmigung sowie Prüf- und Kontrolltätigkeiten fehlten. Die Unterabteilung Volkskultur und Brauchtumswesen verfügte darüber hinaus über keine schriftlichen Befangenheitsregeln und führte keine Prüfung der Förderungen auf Konformität mit dem EU-Beihilfenrecht durch.

Unterschiedliche Ausweisung von Förderungen

Die vom Land Kärnten in den verschiedenen Unterlagen ausgewiesenen Kulturförderungen unterschieden sich voneinander. Während der Landesrechnungsabschluss die Kulturförderungen im Jahr 2015 mit rd. 17,4 Mio. Euro auswies, waren im Kulturbericht rd. 24,7 Mio. Euro angeführt. Neben den Förderungen beinhaltete die im Kulturbericht angeführte Summe auch Ausgaben für Personal-, Investitions- und Sachaufwände der für die Kultur zuständigen Unterabteilungen.

Gleichzeitig wiesen die Erläuterungen zum Landesvoranschlag unter der Bezeichnung Kulturförderungen rd. 64,3 Mio. Euro aus. Darin waren auch Personal‑, Sach- und Investitionsaufwände anderer Abteilungen enthalten, welche kulturelle Angelegenheiten betrafen. Die Darstellung und Bezeichnung von Kulturausgaben bzw. Kulturförderungen sollte zur besseren Vergleichbarkeit vereinheitlicht werden.

Im Haus der Volkskultur stellte das Land Kärnten volkskulturellen Vereinen Räumlichkeiten samt Infrastruktur kostenlos zu Verfügung. Diese Art der Förderung war in den Förderrichtlinien nicht vorgesehen, daher fehlten Kriterien für die Vergabe der Räumlichkeiten. Auch im Kulturbericht fand sich keine Angabe zu dieser Förderung der volkskulturellen Vereine.

Empfehlungen des Rechnungshofs

Unter anderem empfiehlt Rechnungshof, eine Kulturstrategie fertigzustellen und Messungen einer Zielerreichung zu definieren. Eine Evaluierung des Chorwesens sollte rasch fertiggestellt werden. Eine Entscheidung über eine Weiterführung oder Einstellung der Carinthian Film Commission wäre zeitnah zu treffen. Künftig sollte bei Mehrfachförderungen eine Abstimmung zwischen den Förderungsträgern erfolgen. Es sollte ein standardisierter Evaluierungsprozess festgelegt werden. Durch Förderrichtlinien sollte die Vergabe transparent und objektiv werden. Eine elektronische Aktenführung sollte eingeführt werden, damit auch räumlich getrennte Abteilungen Zugriff haben können.

Politische Reaktionen

FPÖ-Klubobmann Christian Leyroutz verlangte vom zuständigen ÖVP Referenten Christian Benger eine rasche Vorlage der seit 2013 ausstehenden Kulturstrategie und möchte eine Vereinfachung der Förderprozesse. Die Klubobfrau der Grünen Barbara Lesjak verlangte, dass Ziele und Schwerpunkte der Kärntner Kulturpolitik in einem Leitbild festgehalten werden sollen. Team Kärnten-Landesrat Gerhard Köfer kritisierte, dass jeder noch so kleine Betrag vom politischen Referenten genehmigt werden müsse und damit die Förderwerber unmittelbar dem jeweiligen Kulturreferenten und seinem Goodwill abghängig wären.

Gesamter Kulturbericht als .pdf

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