Bienensterben: Obstbauern-Obmann droht Strafe

Der Obmann des Landesobstbauverbandes steht im Mittelpunkt gleich mehrerer Verfahren im Zusammenhang mit Natur- und Umweltschutz. Ihm droht u.a. ein Strafverfahren wegen Bienensterbens. Er wehrt sich gegen die Vorwürfe.

Wie so oft geht es um Eigentümerrechte versus Naturschutz oder anders ausgedrückt, um die Nutzung von eigenen Grund und Boden und dessen Auswirkungen auf die Umwelt. Obstbauer Dietmar Kainz aus Gemmersdorf im Lavanttal fühlt sich ungerechtfertigt verfolgt und das gleich in mehreren Punkten. Zum einen bestätigte das Landesverwaltungsgericht eine Geldstrafe, weil Bescheidauflagen nicht eingehalten wurden, zum anderen läuft ein Verwaltungsverfahren wegen unsachgemäßer Verwendung von Pflanzenschutzmitteln. Nun droht auch noch ein Strafverfahren nach einem Bienensterben im Lavanttal. Der Obstbauer selbst wehrt sich gegen die Vorwürfe, obgleich er selbst das Bienensterben in seiner Nachbarschaft bestätigt - mehr dazu in Bienensterben im Lavanttal.

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Kainz: „Das hat stattgefunden, natürlich nicht in dem Ausmaß von 800.000 Bienen. Das kann ich nicht nachvollziehen, es waren zwei bis drei Stöcke betroffen. Das heißt, wir sprechen 200.000 bis 300.000 Bienen.“

Spritzmittel eigentlich „nicht bienengefährlich“

Kainz gibt auch zu, Spritzmittel ausgebracht zu haben, allerdings beharrt er auf die sachgemäße Verwendung. Die Mittel, die zum Einsatz gekommen wären, seien im Pflanzenschutzregister registriert und zugelassen. Zum Vorwurf des falschen Zeitpunkts sagt Kainz, dies sei ebenfalls nicht richtig. "Dieses Produkt ist in den Morgenstunden nicht bienengefährlich. Die zweite Maßnahme ist in den Abendstunden gewesen, wo auch kein Bienenflug erfolgt ist.“

Auch seine Aufzeichnungen habe er alle der Polizei vorgelegt. Dennoch wird ein Verwaltungsstrafverfahren wegen unsachgemäßer Verwendung eingeleitet, bestätigte der Wolfsberger Bezirkshauptmann Georg Fejan. Denn ein Gutachten der Abteilung für Land- und Forstwirtschaft in der Landesregierung spricht von einem nicht mehr zugelassenen Mittel und der Ausbringung während des Bienenfluges.

Wie das Verfahren ausgeht steht noch nicht fest. Parallel droht Kainz nun auch noch ein Strafverfahren in der gleichen Causa und zwar dann, wenn auch die toten Bienen untersucht werden und Spritzmittel nachgewiesen wird. Dann würde Strafanzeige eingebracht werden, so Fejan.

Strafe: Juchtenkäfer samt Totholz entfernt

In einem weiteren Verfahren hat das Landesverwaltungsgericht eine Strafe von mehr als 8.000 Euro ausgesprochen. Hier geht es um den Juchtenkäfer. Dieser ist von der EU geschützt und kommt in Mitteleuropa im Totholz von alten Streuobstwiesen vor. Entgegen einer Auflage in einem Bescheid habe Kainz das betreffende Totholz beseitigt, heißt es in der Begründung. Kainz selbst bezweifelt, dass der Käfer bei ihm vorkommt, trotz stundenlanger Suche sei dieser nicht gefunden worden. Er überlegt deshalb eine Berufung beim Bundesverwaltungsgericht. „Mag sein, dass das Recht ist – aber gerecht ist es auf keinen Fall.“

Kainz glaubt, dass Neid und Missgunst hinter den Verfahren stehen, ein Rücktritt von der Obmannschaft des Landesobstbauverbandes stehe jedenfalls nicht an. So sehen es teilweise auch Kainz’ Kollegen - zumindest solange es kein Ende der Verfahren gibt.

Grüne fordern mehr Aufklärung

In einrer Aussendung forderten die Grünen am Freitag den zuständigen Landesrat Christian Benger (ÖVP) auf, aktiv zu werden und dafür zu sorgen, dass die Pestizidbelastung in Kärnten sinkt. Es brauche neben Messungen und Kontrollen auch viel Aufklärung, sowohl über die Schädlichkeit mancher verwendeter Mittel als auch über mögliche ökologisch besser verträgliche Alternativen, sagte die Landessprecherin, Marion Mitsche.