Bombendrohung am Stadttheater: Haft

Am Klagenfurter Landesgericht ist am Dienstag ein Ex-Mitarbeiter des Stadttheaters schuldig gesprochen worden. Er soll mit einer Bombe gedroht haben. Das Urteil - 15 Monate Haft, fünf davon unbedingt - ist nicht rechtskräftig.

Nach fast zweistündiger Beratung traf der Schöffensenat unter Vorsitz von Richterin Barbara Baum den Schuldspruch wegen Sachbeschädigung, Landzwanges, schwerer Nötigung und der Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung. Der Angeklagte habe im Ermittlungsverfahren zu oft seine Verantwortung geändert und auch eine Stimmprobe - den größten Entlastungsbeweis - verweigert, hieß es in der Urteilsbegründung.

Und auch das Motiv, Rache am Stadttheater zu üben, habe nach wie vor bestanden: „Wenn nach der Lösung des Dienstverhältnis alles in Ordnung gewesen wäre, warum haben Sie dann die Plakate beschmiert?“, fragte Baum. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Der Verteidiger des Angeklagten verließ mit den Worten „Das wird ein Nachspiel haben“ wütend den Gerichtssaal.

Bombendrohung bei „Butterfly“-Premiere

Am 4. Februar 2016 ging während der Premiere der Oper „Madame Butterfly“ telefonisch eine Bombendrohung in der Notrufzentrale ein. Der unbekannte Anrufer sagte, in 20 Minuten werde eine Bombe explodieren. Die Oper wurde sofort abgebrochen, rund 850 Theatergäste mussten das Gebäude verlassen - mehr dazu in Bombendrohung bei Opernpremiere.

Wegen Schmieraktionen auf Angeklagten gestoßen

Das Theater wurde mit Hunden durchsucht, Bombe wurde keine gefunden. Gegen 23.00 Uhr gab es Entwarnung. Der Drohanruf konnte zurückverfolgt werden, er ging von einer Telefonzelle in Fischl aus. Die Polizei stieß im Zuge von Ermittlungen rund um Beschmierungen an der Fassade des Stadttheaters Klagenfurt auf den damals 40 Jahre alten Mann. In den Einvernahmen habe sich der ehemalige Mitarbeiter des Stadttheaters in Widersprüche verwickelt, sagte Gottlieb Türk, der Leiter der Kriminalabteilung Kärnten.

Handy bei Mast in der Nähe eingeloggt

Der Angeklagte gab im Prozess zu, Hassparolen auf die Fassade des Stadttheaters geschmiert zu haben. Die Bombendrohung aber bestritt er. Der Mann hatte wegen mehrerer Sachbeschädigungen seinen Job im Theater verloren. Staatsanwältin Sandra Agnoli führte gleich zu Beginn der Verhandlung aus, dass es zwar keine objektiven Beweise gebe, aber die Indizien erdrückend seien. So sei das Handy des Angeklagten eine Minute nach der Bombendrohung in St. Peter, dem Nachbarstadtteil von Fischl, bei einem Handymast eingeloggt gewesen.

Angeklagter legte Videothekrechnung vor

Der Angeklagte habe wegen der Entlassung ein Motiv, er habe auch keine Stimmprobe abgegeben, damit die Aufzeichnungen der Polizei hätten abgeglichen werden können. Der Angeklagte wiederum sagte, er sei zur Zeit des Drohanrufes bei einer Videothek in der Völkermarkter Straße gewesen. Einen Beleg von zurückgegebenen DVDs legte er aber erst beim Prozess vor. Die Völkermarkter Straße liegt ebenfalls im Empfangsbereich des Handymasts in St. Peter.

Schöffen müssen über Indizien beraten

Verteidiger Gerhard Moser hielt dem Gericht mehrere Bombendrohungen in der gleichen Art und Weise im Jahr 2016 in Klagenfurt vor. Sein Mandant habe außerdem noch vor der Bombendrohung durch die Arbeiterkammer in Aussicht gestellt bekommen, dass die Entlassung durch die kaufmännische Direktorin wegen angeblich nicht erbrachter Arbeitsleistungen gar nicht gerechtfertigt war. Daher habe sein Mandant am 4. Februar gar kein Motiv mehr gehabt, die Drohung auszusprechen. Richterin Baum und die Schöffen mussten nach den Zeugenbefragungen entscheiden, ob die vorgebrachten Indizien für eine Verurteilung reichen.

Die Anklage lautete auf Sachbeschädigung und Landzwang. So heißt es, wenn ein Gebäude wegen einer Drohung geräumt werden muss. Ebenso wurde dem Mann schwere Nötigung vorgeworfen. Für den Schöffensenat unter Richterin Baum war die Sache mit der Videothek nicht glaubwürdig: Schuldspruch.

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