Hypo-Prozess: Zagorec und Striedinger schuldig

Mit Schuldsprüchen für Ex-Hypo-Vorstand Günter Striedinger, den kroatischen Ex-General Vladimir Zagorec und einen Liechtensteiner Anwalt hat am Mittwoch das Untreueverfahren am Landesgericht Klagenfurt geendet. Der Steuerberater Hermann Gabriel wurde freigesprochen.

Für Striedinger und Zagorec gab es jeweils zwei Jahre unbedingte Haft als Zusatzstrafe. Beide wurden, wie die Vorsitzende des Schöffensenats Michaela Sanin erklärte, als Bestimmungstäter verurteilt. Die Schadenssumme bezifferte sie mit rund 17,68 Mio. Euro. Der Liechtensteiner Anwalt, der als Treuhänder für Zagorec-Gesellschaften fungiert hatte, wurde wegen Beitrags zur Untreue verurteilt. Bei ihm liegt die Schadenshöhe bei 16,48 Mio. Euro. Dem Anwalt hielt das Gericht zugute, mit seinen Aussagen zur Aufklärung beigetragen zu haben.

Vorwurf: Überhöhte Kredite

In den Plädoyers hatte der Staatsanwalt Schuldsprüche gefordert, die Verteidiger plädierten durchwegs auf Freispruch.

Mehr als ein Jahr lang dauerte das Verfahren, in dem Staatsanwalt Robert Riffel Zagorec vorwirft, über Liechtensteiner Stiftungen überhöhte Kredite bei der Hypo aufgenommen zu haben. Gedacht waren sie für den Kauf und die Entwicklung von Liegenschaftsprojekten.

Zagorec soll über Liechtensteiner Stiftungen mehrere Kredite in der Gesamthöhe von 49,43 Mill. Euro von der Hypo für den Kauf und die Entwicklung von Liegenschaftsprojekten haben. Diese Kredite seien jedoch überhöht und daher wirtschaftlich nicht vertretbar gewesen, weil sie für fiktive und überhöhte Grundstückspreise gewährt worden seien, sagte Oberstaatsanwalt Riffel.

Konkret sei die kroatische Gesellschaft von Zagorec als Käuferin und die liechtensteinische Zagorec-Struktur als Verkäuferin aufgetreten. Das bezeichne man als „In-sich-Geschäft“, erklärte Riffel. Darüber hinaus soll Zagorec auch noch Kickback-Zahlungen unter dem Titel „Consulting und Development-Leistungen“ erhalten haben. Die Differenz zwischen tatsächlichem Preis und gewährtem Kredit soll Zagorec „systematisch“ abgeschöpft haben. Die Bank habe auf diese Weise dem Projektentwickler den Projektgewinn vorfinanziert, was absolut unzulässig sei.

Angeklagter Anwalt half bei Aufklärung

Striedinger soll Zagorec dabei geholfen haben, er habe zudem, ebenso wie Steuerberater Gabriel, die Absicht gehabt, sich an Zagorec-Projekten zu beteiligen. Beim Liechtensteiner Anwalt, der die Zagorec-Gesellschaften gemanagt hatte, sah Riffel die Untreue ebenfalls gegeben, da dieser alle Überweisungen abgezeichnet habe. Der Ankläger forderte Schuldsprüche und angemessene Bestrafung, erschwerend sei die exorbitant hohe Schadenssumme und das gezielte Entziehen von Vermögen. Dem Liechtensteiner Anwalt hielt er als mildernd zugute, dass er wesentlich zur Aufklärung des Sachverhalts beigetragen habe.

Verteidiger: „Keine Beweise“

Striedinger-Verteidiger Sebastian Lesigang betonte, es gebe keinerlei Beweis, dass Zagorec mit Striedinger im Komplott gearbeitet habe. Es gebe keinerlei Hinweis darauf, dass Striedinger auf irgendjemanden in der Bank Einfluss genommen habe, um Manipulationen zu erreichen. Das gehe auch aus beiden Gutachten hervor. Auch die Anwältin von Zagorec, Ksenija Vrzina, bestritt sämtliche Vorwürfe, ihr Mandant hätte schon aufgrund der Sprachbarriere keinen Einfluss auf Striedinger nehmen können. Zagorec habe sich nie bereichert.

Gabriels Verteidiger, Alexander Todor-Kostic, meinte, er habe mit Spannung erwartet, was der Staatsanwalt im Verfahren an zusätzlichen Vorwürfen gegen seinen Mandanten gefunden habe, doch da sei nichts gekommen. „Mein Mandant ist in dem Beweisverfahren nicht vorgekommen.“ Michael Dohr, Rechtsanwalt des Liechtensteiner Anwalts, bezeichnete die Vorwürfe des Staatsanwalts als „Legendenbildung“, sein Mandant habe lediglich seine Aufgaben als Treuhänder erfüllt.

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