ARBÖ-Radmarathon abgesagt: Haftung unklar

Der ARBÖ-Radmarathon in Bad Kleinkirchheim ist offiziell abgesagt. Grund ist ein Unfall im vergangenen Jahr, der betreffende Teilnehmer sitzt seither im Rollstuhl. Auslöser könnten Fahrbahnschäden gewesen sein.

Zum neunten Mal sollte im heurigen Sommer der Startschuss für den ARBÖ-Radmarathon in Bad Kleinkirchheim fallen. Es wird aber keinen geben. Seit acht Monaten laufen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft. Die Rechtssituation für den Veranstalter sei zu unsicher, zu schwammig der Bescheid des Landes.

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Folgenschwerer Unfall: Suche nach Schuldigem läuft

Zum folgenschweren Sturz des Radfahrers kam es im Juli des Vorjahres zwischen der Innerkrems und Kremsbrücke. Der einstige Teilnehmer ist seither querschnittsgelähmt. Die Polizeiinspektion Rennweg brachte den Vorfall mit dem Hinweis zur Anzeige, dass der Sturz eventuell mit einem Fahrbahnschaden in Verbindung stehen könnte. Die Staatsanwaltschaft nahm Ermittlungen auf. Ein Gutachten wurde in Auftrag gegeben. Gegen einen Landesbeamten und einen Mitarbeiter der Straßenbauabteilung des Landes wurde als Beschuldigte ermittelt. Die Unfallursache und ob möglicherweise ein Schuldiger für den Unfall ausgemacht werden kann, versucht die Staatsanwaltschaft Klagenfurt zu klären.

Die Ermittlungen sind mit ein Grund für die Absage des heurigen Rennens. Ein weiterer sei der Bescheid des Landes Kärnten, worin Haftungsfragen an die Veranstalter - den Radclub - abgewälzt würden, so ARBÖ-Kärnten-Geschäftsführer Thomas Jank: „Hier hapert es ganz offensichtlich am Versicherungsschutz für die betroffenen Beamten, der ist momentan noch nicht ausreichend. An dieser Problemstellung wird gearbeitet aber auch diese Beamten muss man verstehen. Ohne Schutz ist man den Ermittlungen der Justiz hilflos ausgeliefert. Ich verstehe die Beamten, die sich hier auf den Standpunkt stellen: Wir wollen die Haftung auslagern.“

Österreichweit Bedenken wegen Radrennen

Österreichweit gebe es aufgrund des tragischen Kärntner Falls nun Bedenken, Radrennen auszurichten oder zu genehmigen. Denn dass ein herkömmlicher Fahrbahnschaden einen ehrenamtlichen Sportvereinsfunktionär vor den Strafrichter bringen kann, sei neu, so Jank: „Hier handelt es sich um einen Fahrbahnschaden, wie er in Kärnten zigtausendfach vorkommt. Hier kann man natürlich trefflich darüber streiten, ob man darauf aufmerksam machen muss - zumal bis dato überhaupt nicht geklärt ist, ob der Fahrbahnschaden überhaupt unfallkausal war.“

Der ARBÖ ist bestrebt, im nächsten Jahr gemeinsam mit dem ASKÖ Radclub Feld am See wieder einen Radmarathon zu organisieren. Nur unter den jetzigen Voraussetzungen sei das denkunmöglich, so der ARBÖ-Chef.

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