OGH lässt Klage gegen Haider-Erbinnen zu

Die frühere Kärntner Landesholding kann laut dem Obersten Gerichtshof (OGH) die Erbinnen des verstorbenen Landeshauptmanns Jörg Haider vor Gericht bringen und Geld für angebliche Parteienfinanzierung zurückfordern.

Von dem Entscheid berichtete die „Presse“ in ihrer Freitag-Ausgabe.Der Vorwurf bezieht sich dabei auf einen Aspekt im Kärntner Hypo-Skandal, nämlich die Bezahlung des Gutachtens von Steuerberater Dietrich Birnbacher. Die Landesholding, heute Sondervermögen-Kärnten-Fonds, muss beweisen, dass die laut Klage weit überhöhte Bezahlung des Gutachtens der Parteienfinanzierung diente. Sie hat 600.000 Euro Schadenersatz von Haiders Erbinnen gefordert.

Birnbacher selbst hatte zugegeben, dass der Preis überhöht war, und wurde verurteilt. Der OGH entschied nun, dass eine persönliche Verantwortung des am 11. Oktober 2008 verunglückten Haider im Bereich des Möglichen ist. Haiders Erbinnen können somit als Rechtsnachfolgerinnen geklagt werden, heißt es im Bericht.

Gericht in Klagenfurt wies Klage zurück

Das Landesgericht Klagenfurt hatte die Klage gegen die Erbinnen (Ehefrau und zwei Töchter) zurückgewiesen, da Haider beim Hypo-Verkauf in Vollziehung der Gesetze gehandelt habe - mehr dazu in Klage gegen Haider-Erbinnen abgewiesen (kaernten.ORF.at; 18.11.2015). Dem widersprach bereits das Oberlandesgericht Graz. Es war der Meinung, das Land sei gerade nicht in hoheitlicher Funktion tätig geworden, sondern als Träger von Privatrechten. Der OGH bestätigte nun, dass das Land nur Eigentümerinteressen verfolgt habe und auch bei Haider persönlich ein „ausreichender Konnex mit hoheitlichen Befugnissen“ fehle. Auf das Landesgericht Klagenfurt kommt mit dem Entscheid ein Großverfahren am Zivilgericht zu. Ein Richter steht noch nicht fest.

Anwalt Böhmdorfer: Keine Zahlungspflicht

Dieter Böhmdorfer, Anwalt von Haiders Tochter Ulrike Haider-Quercia, sagte im Interview mit dem ORF, das Verfahren werde „mit Sicherheit“ zu Gunsten der Erbinnen ausgehen. „Wir werden vor Gericht beweisen, dass weder Dr. Jörg Haider, noch seine Erben irgendeine Verantwortlichkeit oder Zahlungspflicht trifft. Es wird die Beweisthemen geben, die es schon im Strafverfahren gegeben hat. Wir werden alle Zeugen sehr genau befragen, wir werden Sachverständigengutachten beantragen.“

Böhmdorfer sagte, er gehe davon aus, das kein Schadenersatz zu leisten sein werde. „Nach unserer Aktenkenntnis besteht eine solche Zwangsverpflichtung nicht.“ In der „Presse“ sagte Böhmdorfer, er wolle die Frage des überhöhten Preises für das Gutachten neu aufrollen. Es gebe auch keinen Beweis, dass Haider wissentlich ein zu hohes Honorar vereinbart oder akzeptiert habe.

Ex-Landesholding: Chancen günstig

Die ehemaligen Landesholding bzw. ihr Rechtsnachfolger, der Fonds „Sondervermögen Kärnten“, wird von Anwalt Michael Pressl vertreten. Pressl sagte, er glaube, dass die Chancen des Landes in dem Verfahren durchaus intakt seien. Auf die Frage, ob in dem Verfahren nun zu beweisen sein werde, dass Jörg Haider von dem überhöhten Honorar und der Parteienfinanzierung gewusst habe, sagte Pressl, sollte der Beweis nicht gelingen, würde ja der Anspruch dem Grunde nach nicht bestehen: „Es ist jetzt ein vollständiges Beweisverfahren durchzuführen, so wie damals im Strafverfahren. Wir werden entsprechende Beweisanbote erstellen und ich schätze die Chancen als günstig.“

Honorar weit überhöht

Birnbacher wurde zu drei Jahren teilbedingter Haft verurteilt, auch Martinz und die damaligen Holding-Vorstände erhielten Haftstrafen wegen Untreue. Begründung im Urteil von Richter Manfred Herrnhofer: Martinz und der „nicht mehr verfolgbare Dr. Jörg Haider“ hätten die Vorstände zur Zahlung des Geldes an Birnbacher und damit zur Ausführung der Straftat bestimmt. Zuletzt wurde Haiders damaliger Büroleiter Harald Dobernig im Herbst 2016 wegen des Birnbacher-Honorars ebenfalls rechtskräftig verurteilt, er betonte aber, von der illegalen Parteienfinanzierung nichts gewusst zu haben.

Der tatsächliche Wert des Gutachtens wurde im Birnbacher-Prozess mit 300.000 Euro beziffert, in der vor knapp zwei Jahren eingebrachten Klage fordert die Landesholding von jeder der drei Beklagten 200.000 Euro, behält sich aber eine Ausweitung ausdrücklich vor. Diese Vorgangsweise ist nicht unüblich, damit sollen die Gerichtskosten, die von der Klagssumme abhängig sind, möglichst niedrig gehalten werden.

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