Neues Heimgesetz soll mehr Qualität bringen

Die Landesregierung hat das neue Kärntner Heimgesetz beschlossen. Damit verbunden ist die Einführung eines Qualitätsmanagements, aber auch die Möglichkeit, sich bei möglicherweise illegalen Einrichtungen Zutritt zu verschaffen.

Teil des neuen Heimgesetze ist die verpflichtende Einführung eines Qualitätsmanagementsystems in ausnahmslos allen Kärntner Altenwohn- und Pflegeheimen. Laut Sozialreferentin Beate Prettner (SPÖ) sei damit die Freiwilligkeit in diesem Bereich Geschichte. Um die Qualität in den Pflegeeinrichtungen nachhaltig zu verbessern, habe sie bereits im Jahr 2015 eine Qualitätsoffensive gestartet. 35 Einrichtungen schlossen seither ihre Qualitätsschulungen ab, 15 Häuser seien aktuell im Schulungsprozess. Das Land fördert diese Ausbildung mit 4.980 Euro pro Heim.

Innovative Pflegeprojekte erlaubt

Das entspreche den Schulungskosten für zwei Prozessmanagern sowie zwei Prozessmoderatoren, so Prettner. Mit der Qualitätsoffensive nehme Kärnten eine österreichweite Vorreiterrolle ein. Erstmals sollen auch innovative Projekte in der Pflege möglich sein, befristet auf fünf Jahre. Denn gerade die Pflegewissenschaft führe laufend zu neuen Erkenntnissen und damit zu neuen Pflegekonzepten und Betreuungsformen. Diese Innovationen möglichst unbürokratisch zu erlauben, sei Ziel dieser Novellierung, so die Gesundheitsreferentin.

Eine weitere Neuerung sieht die Realisierung einer Pflegedatenbank vor. Jede Pflegeeinrichtung ist fortan verpflichtet, ihre Belegsituation laufend in einer zentralen Datenbank bekanntzugeben. Damit könne das Land die Pflegeversorgung der Bevölkerung bedarfsgerecht und kosteneffizient steuern, sagte Prettner.

Überprüfungen und höhere Geldstrafen

Weitere Eckpunkte des neuen Gesetzes sind: Überprüfungsmöglichkeit einschließlich des Zutritts durch Befehls- und Zwangsgewalt beim Verdacht auf illegal betriebene Pflegeeinrichtungen und Erhöhung der Geldstrafen bei Verwaltungsübertretungen. Bis dato sind weder Mindeststrafen noch erhöhte Strafen im Wiederholungsfall erlaubt. Das neue Gesetz legt nun einen Strafrahmen von mindestens 3.000 bis 30.000 Euro vor. „Die Strafe soll sehr wohl spürbar sein, denn nur so kann sie abschreckend wirken“, sagte Prettner.

FPÖ: Um Jahre zu spät

FPÖ-Obmann Gernot Darmann sagte in einer Reaktion, die Novelle bringe längst fällige Maßnahmen, die seit Jahren vorbereitet gewesen seien. Andererseits fehlen wesentliche Dinge. So vermisse er einen Ausbau des Projekts Alternative Lebensräume, bei dem mobile Pflegebedürftige wohnortnah versorgt werden. Auch Zuschüsse für individuelle Pflegemodelle fehlen, so Darmann, etwa wenn ein Ehepartner für die Pflege seinen Job aufgebe.

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