Vier Schuldsprüche im BZÖ-Prozess

Der Untreueprozess um die BZÖ-Wahlkampfbroschüre 2009 am Landesgericht Klagenfurt endete am Donnerstag für alle vier Angeklagten mit einem Schuldspruch. Für drei gab es bedingte Haftstrafen. Nur Uwe Scheuch kam mit einer reinen Geldstrafe davon.  

Der Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Christian Liebhauser-Karl verurteilte Gerhard Dörfler wegen versuchter Vorteilsannahme im Zusammenhang mit dem verlangten Sponsorengeld bei der Sanierung des Loibltunnels und Untreue, Uwe Scheuch, Harald Dobernig und Stefan Petzner wegen Untreue. Der Schaden beträgt laut Liebhauser-Karl mindestens 186.000 Euro.

Schuldsprüche im BZÖ Wahlbroschre Prozess

APA/DANIEL RAUNIG

Drei bedingte Haftstrafen

Dörfler wurde vom Senat zu einer Geldstrafe von 15.000 Euro sowie einer Haftstrafe von acht Monaten bedingt verurteilt. Scheuch erhielt eine Zusatzgeldstrafe von 22.000 Euro. Dobernig erhielt eine bedingte Haftstrafe von vier Monaten, zusätzlich zu der teilbedingten Haftstrafe, die er bereits im Herbst erhalten hatte - mehr dazu in Dobernig-Urteil ist rechtskräftig. Petzner erhielt eine bedingte Freiheitsstrafe von zehn Monaten.

Petzner: Urteil positiv für politische Hygiene

Petzner nahm die Strafe bereits an. Nach dem Urteil sagte er, eine Fortsetzung des Prozesses wäre für ihn und seine Angehörigen psychisch und finanziell belasten gewesen. daher sei er froh, dass der Prozess vorbei ist, „ich bin dem Gericht auch dankbar für die verhältnismäßig milde Strafe. Insgesamt sehe ich das Verfahren als positiv für die politische Hygiene in diesem Land.“ Dörflers Verteidiger meldete Nichtigkeit und Berufung an. Dobernig und Scheuch erbaten sich nach Beratung mit ihren Anwälten drei Tage Bedenkzeit. Die Staatsanwaltschaft hat keine Erklärung abgegeben, die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Schuldsprüche im BZÖ Wahlbroschre Prozess

ORF

Der Vorsitzende des Schöffensenates, Richter Christian Liebhauser-Karl

Richter: Glaubwürdigkeit zentrale Frage

In seiner Urteilsbegründung sagte Richter Liebhauser-Karl, eine zentrale Frage sei die Glaubwürdigkeit gewesen. Daran hätte es vor allem bei Dörfler, Scheuch und Dobernig gemangelt. Sie behaupteten ja lange, dass von Anfang an vereinbart gewesen sei, dass das BZÖ die Broschüre zahlen würde. Und auch wenn die Angeklagten nichts Näheres über die Gestaltung der Broschüre gewusst haben wollen, entscheidend sei, ob sie gewusst haben, dass sie mit öffentlichem Geld finanziert worden und dass es eine Werbung für die Partei gewesen ist, sagte Liebhauser-Karl. Und gerade weil Wahlkampf gewesen sei, sei es für den Schöffensenat nicht nachvollziehbar, dass sich die Angeklagten dessen nicht bewusst gewesen sein könnten.

Plädoyers vor der Entscheidung

Das Urteil fiel nach den Plädoyers am Donnerstag. Oberstaatsanwalt Eberhard Pieber forderte Schuldsprüche für alle vier Angeklagten. Die Verteidiger von Petzner und Dobernig baten um milde Urteile, für Dörfler und Scheuch verlangten die Anwälte Freisprüche vom Vorwurf der Untreue - mehr dazu in Letzter Prozesstag im BZÖ-Prozess.

Grüne: Weiterer Schritt zur Aufklärung

Die Grünen sagten in einer Aussendung, sie sehen in den heutigen, noch nicht rechtskräftigen, Urteilen einen wichtigen weiteren Schritt zur Aufklärung der politischen Vergangenheit in Kärnten. Landessprecherin Marion Mitsche sagte, es sei notwendig und richtig, dass es so klare Konsequenzen gibt. „Diese Urteile kommunizieren, dass diese ehemaligen Politiker keine Kavaliersdelikte begangen haben. Damit wird auch erreicht, dass sich Politiker in Zukunft zweimal überlegen, ob sie ihre Macht und Position – und letztlich auch das Geld und Ansehen ihres Landes - missbrauchen.“