Chefinspektor mit 174 km/h überholt

Ein 18 Jahre alter Raser ist auf der Schnellstraße von St. Veit nach Klagenfurt von der Polizei gestoppt worden. Der Probeführerscheinbesitzer überholte zuvor mit 174 Kilometer pro Stunde einen Chefinspektor auf dem Weg zur Arbeit.

Den 18 Jahre alten Probeführerscheinbesitzer könnte sein Rasen im Frühverkehr auf der Schnellstraße S37 besonders teuer zu stehen kommen. Eine Anzeige wegen besonders rücksichtslosen Fahrens ist jedenfalls unterwegs.

Chefinspektor am Weg zur Arbeit überholt

Chefinspektor Kai Tönnies von der Landesverkehrsabteilung befand sich selbst auf der Fahrt in den Dienst nach Klagenfurt, als ihn der junge Lenkers mit weit überhöhter Geschwindikgkeit überholte. Tönnies schaltete im Polizeiauto sofort die Videokamera ein und konnte so die Fahrt des Rasers dokumentieren. Der geeichte Tachometer im Polizeiauto ergab eine Geschwindigkeit von 174 Kilometer pro Stunde. Als der Probeführerscheinbesitzer aus dem Bezirk St. Veit ein weiteres Auto überholte, schaltete Tönnies beim Polizeiauto das Blaulicht ein.

Erst bei einem fix stationierten Radarkasten bremste der Raser seinen PS-starken Wagen ab, woraufhin er vom Polizeiauto überholt und angehalten wurde. Bei der Führerscheinabnahme gab der junge Mann an, er wisse selbst nicht, wieso er derart schnell unterwegs war. Letztlich versuchte er sich auf sein PS-starkes Auto auszureden. Dem jungen Autolenker wurde an Ort und Stelle der Führerschein entzogen.

Toleranzgrenze von 70 km/h nicht überschritten

Wegen der Toleranzgrenze wird dem 18-Jährigen eine Geschwindigkeitsübertretung von unter 70 Kilometer pro Stunde angerechnet. Hätte er die 70-er Marke überschritten, wäre er den Führerschein für mindestens sechs Wochen los geworden. Nun kann er mit einer „führerscheinlosen“ Zeit bis zu vier Wochen rechnen. Wie hoch die Strafe für den 18-Jährigen letztendlich ausfallen wird, wird die Behörde entscheiden.

Im Gegensatz zum Alkohol am Steuer spielt es beim Rasen übrigens keine Rolle, ob jemand einen Probeführerschein oder einen normalen Führerschein besitzt.