Krankenstände: Hochsaison für Kontrolleure

Immer noch sorgt die Grippewelle in Kärnten für zahlreiche Krankenstände. Sie stiegen gegenüber der Vorwoche um 18 Prozent. 19.000 Krankmeldungen wurden alleine im vergangenen Jahr überprüft. Etwa jeder zehnte Erkrankte war jedoch nicht zu Hause.

6.000 Kärntner waren bis 22. Jänner bei der Gebietskrankenkasse arbeitsunfähig gemeldet. Das entspricht einem Plus gegenüber der Vorwoche von 18 Prozent. Mit den steigenden Krankenständen nehmen auch die Kontrollen bei der Gebietskrankenkasse zu. Die elf dafür zuständigen Mitarbeiter sind zurzeit besonders gefordert, sagte Gerald Raunig von der Leistungsabteilung der GKK.

Zur Untersuchung beim GKK-Arzt melden

19.000 Kontrollen wurden im vergangenen Jahr durchgeführt. In 1.700 Fällen trafen die Kontrolleure die Krankgemeldeten nicht zu Hause an, sagt Raunig: „In solchen Fällen wird ein Schreiben hinterlegt, in dem der Versicherte darauf aufmerksam gemacht wird, sich unverbindlich mit der Gebietskrankenkasse in Verbindung zu setzen bzw. wird er sofort am nächsten Werktag zum sv-ärztlichen Dienst geladen.“

Die Ärzte überprüfen dann noch einmal den Gesundheitszustand. In den meisten Fällen liege ein entschuldbarer Grund vor, so Raunig. So befinden sich Patienten in Therapie oder sie sind beim Hausarzt oder in der Apotheke. Wenn die Entscheidung gefallen ist, dass keine Arbeitsunfähigkeit mehr gegeben ist, wird der Krankenstand natürlich beendet.

Computersystem entscheidet über Kontrollen

Rund zehn Prozent der Krankenstände werden von der GKK kontrolliert. Wem ein Krankenbesuch abgestattet wird, entscheidet in erster Linie ein Computersystem: „Bei uns im System ist hinter jeder Diagnose eine durchschnittliche Arbeitsunfähigkeitsdauer hinterlegt. Auch aufgrund dessen erfolgen auch noch Kontrollen. Es gibt natürlich auch die Möglichkeit, dass unsere Ärzte in begründeten Fällen Kontrollen anordnen. Wenn der Dienstgeber sagt, wir sollen kontrollieren, wird das natürlich auch gemacht.“

Grundsätzlich gelte bei Anrufen von Arbeitgebern, dass die Ergebnisse von Kontrollen aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht mitgeteilt werden dürfen, sagte Raunig. Sollte es irgendwelche Auffälligkeiten oder Verstöße gegen die Krankenordnung geben, ahnde man das als Krankenversicherungsträger aber natürlich.

Vereinbarte Ausgehzeiten beachten

Generell gilt für den Krankenversicherten im Krankenstand, alles zu tun, um so schnell wie möglich wieder gesund zu werden. Die Behandlungsvorgaben des Arztes sind daher einzuhalten. Das gilt auch für Bettruhe. Wird mit dem Arzt nichts anderes vereinbart, gelten die Ausgehzeiten zwischen 10.00 und 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr.

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