Soziale Staffelung für Pensions-Hunderter

Hundert Euro einmalige Zusatzpension können laut Bund an pensionierte Landesbeamten ausbezahlt werden. In Kärnten wird noch verhandelt, LH Peter Kaiser (SPÖ) kann sich eine soziale Staffelung vorstellen.

Rund 2,2 Millionen Pensionisten in ganz Österreich erhalten in diesen Tagen den „Pensions-Hunderter“. Die Bundesregierung einigte sich darauf, zusätzlich zu der Erhöhung von 0,8 Prozent hundert Euro an pensionierte ASVG-Versicherte und Bundesbeamte auszuzahlen. Nicht betroffenen von der Regelung sind die pensionierten Landesbeamten, für sie müssten die Länder entsprechende Beschlüsse fassen.

Bereits dagegen entschieden sich Vorarlberg, Tirol, Oberösterreich und Salzburg. In Kärnten wären 1.800 ehemalige Landesbeamte betroffen, bislang gibt es aber noch keine politische Entscheidung. Derzeit werde in der Koalition verhandelt, eine Entscheidung müsse aber bald fallen, sagt Landeshauptmann und Personalreferent Peter Kaiser.

800 Pensionisten würden leer ausgehen

Dem „Gießkannenprinzip“ des Pensions-Hunderters kann Kaiser wenig abgewinnen, das sei nicht mehr zeitgemäß. Vielmehr kann sich der Personalreferent eine soziale Staffelung vorstellen. Kaiser schlägt vor, dass nur pensionierte Beamte mit einem monatlichen Bruttoeinkommen bis 2.900 Euro den Pensions-Hunderter bekommen, 822 Beamte würden bei dieser Lösung leer ausgehen.

Für die Auszahlung brauche es eine Novelle des Dienstrechtes, die der Landtag beschließen muss, so Kaiser: „Das ist einiges komplizierter, als man glaubt.“ Zuvor müsse die Novelle in ein Begutachtungsverfahren, ein bis zwei Monate brauche dieses Prozedere.