Hypo: Hohe Haftstrafen im „Skiper“-Prozess

Im Hypo-Prozess um faule Kredite für das Tourismusprojekt „Skiper“ ist am Donnerstag ein Urteil gefallen. Die Ex-Vorstände Wolfgang Kulterer und Günther Striedinger erhielten mehrere Jahre Haft - zusammen mit ihren bisherigen Strafen jeweils die Höchststrafe von zehn Jahren.

Die insgesamt vier Angeklagten waren in Zusammenhang mit der Finanzierung der kroatischen Luxusanlange „Rezidencija Skiper“, heute „Kempinski Hotel Adriatic“, mit einem Schaden von 105 Mio. Euro angeklagt. Der Schuldspruch für Kulterer und Striedinger erging lediglich für eines der Darlehen, den 70-Mio.-Euro-Kredit für das Hotel, zu den anderen vier Krediten erfolgte ein Freispruch. Kulterer erhielt vier Jahre und einen Monat und Günter Striedinger fünf Jahre und acht Monate Haft. Darüber hinaus wurden sie zu einem Schadenersatz von 500.000 Euro zur ungeteilten Hand verurteilt.

Skiper vor Urteil Hypo Prozess

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Wolfgang Kulterer (r.) mit Anwalt Josef Weixelbaum

Projektbetreiber Miro Oblak und die Geschäftsführerin wurden freigesprochen. Kulterer und Striedinger legten Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

Höchststrafen für Ex-Vorstände

Kulterer und Striedinger wurden bereits in anderen Prozessen verurteilt. Das Maß für die Zusatzstrafen sei so anzusetzen gewesen, dass beide Angeklagten mit Einberechnung der bisherigen Strafen jeweils die Höchststrafe von zehn Jahren zu erhalten hätten, sagte der Vorsitzende des Schöffensenats, Richter Uwe Dumpelnik.

Kulterer sitzt noch in Haft, Striedinger wurde laut Landesgericht Klagenfurt vorzeitig bedingt, also bis auf Widerruf, aus der bisherigen Haft entlassen. Sollte das Urteil halten, bedeutet das laut Staatsanwaltschaft Klagenfurt für weitere Prozesse, dass die beiden ehemaligen Hypo-Manager für das Delikt der Untreue keine weiteren Haftstrafen erhalten können. Zwar kann ein Schuldspruch ergehen, die Länge der Haft kann dieser aber nicht mehr erhöhen.

Richter: Kredit ohne Rückzahlungsmöglichkeit

Richter Dumpelnik meinte in der Urteilsbegründung, dass ein „Tatplan“ der beiden Ex-Vorstände in dem bewussten und gewollten Zusammenwirken bei der Kreditvergabe erkennbar sei. Sie hätten ohne Sicherheiten und Rückzahlungsmöglichkeiten der Kreditwerberin die Vergabe beschlossen und so die Bank geschädigt. Weiters seien große Mängel zutage getreten, auch bei großzügiger Auslegung des Vertrauensgrundsatzes müsse man von einem Missbrauch der Befugnis ausgehen.

Skiper vor Urteil Hypo Prozess

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Letzte Verhandlung im Skiper-Prozess am Landesgericht Klagenfurt

Zum Projektbetreiber und Kreditnehmer Oblak sagte der Richter, diesem sei die Bestimmungstat nicht nachzuweisen gewesen. Die Bank hätte ihm jederzeit frei und ohne jeden Zwang den Kredit verweigern können. Auch bei der Geschäftsführerin, die Unterlagen für die Kreditanträge beschafft und weitergeleitet habe, sei eine bedingte Schädigungsabsicht nicht zu beweisen. Eine persönliche Bereicherung sei bei keinem der Angeklagten nachweisbar, was aber für den Tatbestand der Untreue nicht relevant sei, so Dumpelnik.

„Kredite waren Chefsache“

Der Prozess ging am Donnerstag mit den Plädoyers in die Schlussrunde. Staatsanwalt Andreas Höbl sah den Tatbestand der Untreue erfüllt und plädierte für Schuldsprüche. Laut Höbl bestand kein Zweifel, dass die beiden Ex-Vorstände die fünf Kredite ohne ausreichende Sicherheiten bewilligt hatten. So habe es von Striedinger mehrfach Weisungen zu den Kreditfällen gegeben. Die Bank sei eine hierarchische Organisation, die Kredite seien „Chefsache“ gewesen.

Kulterer-Anwalt Josef Weixelbaum meinte, alle Zeugen hätten ausgesagt, mit seinem Mandanten keinerlei Kontakt gehabt zu haben. Keiner der mehr als 50 Befragten habe ihn belastet. Die pauschale Beurteilung sei daher völlig unverständlich. Dass die Anklage hier einen Tatplan sehe, sei für ihn ein leichtfertiger und rechtsstaatlich nicht korrekter Vorwurf.

Anwälte griffen Staatsanwalt an

Striedingers Anwalt Sebastian Lesigang stellte die Frage in den Raum, wozu es ein ausführliches Beweisverfahren gebe, wenn der Staatsanwalt das ignoriere. Durch die Zeugenaussagen sei ganz klar, dass es nie eine Weisung gegeben habe, bei dem Projekt irgendetwas zu beschönigen oder Zahlen zu manipulieren.

Rechtsanwalt Wolfgang Moringer, der Oblak und die Geschäftsführerin vertrat, griff ebenfalls massiv den Staatsanwalt an. Die Anklage habe für jeden erkenntlich gemacht, welches Amtsverständnis dahinter stehe und dass dieses schwer mit dem Buchstaben des Gesetzes in Einklang zu bringen sei, sagte er. So habe die Staatsanwaltschaft keine einzige vorgelegte kroatische Urkunde übersetzen lassen, führte er aus. Das habe im Ermittlungsverfahren niemanden interessiert. Daher habe diese Hauptverhandlung Züge eines Ermittlungsverfahrens gehabt.

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