Der steinige Weg zum Anleihen-Rückkauf

Nach dem Scheitern des ersten Angebots des Landes Kärnten an die Heta-Gläubiger im März gibt es nun ein neues Angebot. Es war ein steiniger Weg, den den Kärnten mit Unterstützung des Finanzministeriums bis dahin zurückzulegen hatte - eine Chronologie.

22. September 2015: Der Ministerrat segnet die Änderung des Finanzmarktstabilitätsgesetzes (FinStaG) ab. Unter anderem ist es ein „Hold-Out-Gesetz“, das den Rückkauf der Heta-Bonds durch das Land Kärnten ermöglicht. Der gesetzliche Rahmen ermöglicht es dem Bund, trotz Zuständigkeit Kärntens am Rückkauf mitzuwirken. Zwei Drittel der Gläubiger müssen zustimmen, damit die anzustrebende Vereinbarung gilt. Laut Hold-out-Gesetz würde diese Vereinbarung dann auch für die Minderheit gelten, die nicht zugestimmt hat.

5. November 2015: Der Kärntner Landtag beschließt das „Kärntner Ausgleichszahlungs-Fonds-Gesetz“, damit wird der KAF geschaffen, der als Vehikel für das Angebot an die Gläubiger dient.

16. Dezember 2015: Großgläubiger der Heta, die so genannte „Ad Hoc“-Gruppe, der u.a. Commerzbank, FMS, Knighthead Capital oder Pimco angehören, sowie einstige Hypo-Alpe-Adria-Bond-Investoren aus der so genannten „Par“-Gruppe mit Dexia Deutschland, Helvetia Versicherung und auch dem deutschem Einlagensicherungsfonds schließen sich zu einem Gläubigerpool zusammen. Sie kündigen eine Ablehnung des Angebots an.

18. Dezember 2015: Die Landesregierung beschließt die Aufnahme eines Kredits über 1,2 Mrd. Euro, mit dem der Kärntner Ausgleichszahlungsfonds befüllt wird.

21. Jänner 2016: Das Rückkaufangebot wird vorgelegt. Den Heta-Gläubigern wird eine Quote von 75 Prozent für die besser besicherten vorrangigen („Senior“) Schuldtitel angeboten. Jene Gläubiger, die nachrangige Schuldtitel halten, bekommen demnach hingegen nur 30 Prozent - davon betroffen sind rund 0,9 der aushaftenden 11 Mrd. Euro. Die Annahmefrist läuft bis 11. März. Noch am gleichen Tag lehnt der Gläubigerpool ab.

1. März 2016: Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) bietet den Gläubigern noch ein „Zuckerl“. Für die Annahme des 75-Prozent-Angebots sollen sie eine Null-Kupon-Bundesanleihe mit 18 Jahren Laufzeit zu ebenfalls 75 Prozent des Nominale erwerben dürfen.

14. März 2016: Die Ablehnung des Kärntner Angebots ist amtlich. Wie viele Gläubiger das Angebot angenommen haben, wird nicht publik. Noch am gleichen Tag werden mehrere Klagen gegen das Land Kärnten angekündigt.

10. April 2016: Die Finanzmarktaufsicht verkündet den angekündigten Heta-Schuldenschnitt: Besitzer vorrangiger Anleihen verlieren 54 Prozent, bei nachrangigen Anleihen gehen sogar 100 Prozent verloren. Zugleich werden alle Zinszahlungen ab dem 1. März 2015, dem Beginn des Zahlungsmoratoriums, gestrichen.

11. April 2016: Die „Ad Hoc“-Gruppe will über eine außergerichtliche Lösung verhandeln.

18. Mai 2016: Finanzminister Schelling erreicht eine Grundsatzeinigung mit einer Reihe von Großgläubigern, ein Memorandum of Understandig wird unterzeichnet. Den Heta-Gläubigern soll wie schon im ersten, gescheiterten Deal eine Barzahlung von 75 Prozent für Senior-Bonds und 30 Prozent für Nachranganleihen angeboten werden. Dazu gibt es eine Tauschoption für die Papiere gegen Nullkupon-Anleihen mit Bundesgarantie und 13,5 Jahren Laufzeit, Emission dieser Inhaberschuldverschreibungen durch den Kärntner Ausgleichszahlungs-Fonds und Rückkauf nach einer Behaltedauer von 60 Tagen zum tagesaktuell berechneten Barwert. Für die Nachranggläubiger war eine Umtauschoption mit einer Laufzeit von 54 Jahren angedacht.

Juli/August 2016: Kärntner Landesregierung und Landtag passen Gesetze an, damit zweites Rückkaufangebot eine rechtliche Basis hat.

2. September 2016: Das neue Rückkaufangebot wird für den 6. September angekündigt.

6. September: Das neue Rückkaufangebot wird veröffentlicht (Annahmefrist bis zum 7. Oktober)