Vereinbarung mit Heta-Gläubigern EU-konform

Die zwischen Österreich und den Gläubigern der Heta (Abbaugesellschaft der früheren Hypo Alpe-Adria) erzielte Vereinbarung ist in Einklang mit dem EU-Recht. Das bestätigte die EU-Kommission am Donnerstag.

Die Vereinbarung enthalte keine neuen Staatshilfen, weil es sich nur um die Auszahlung einer zuvor genehmigten staatlichen Garantie handle, teilte die EU-Kommission mit. Österreich habe aus Gründen der Rechtssicherheit das „Haftungsgesetz Kärnten“ der EU-Kommission notifiziert, welches Österreich ermöglicht habe, den Gläubigern ein formelles Angebot auf Grundlage des unterzeichneten Memorandum of Understanding (MoU) zu machen, erklärte die EU-Kommission weiters.

Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) hatte im Mai mit den Heta-Gläubigern eine grundsätzliche Einigung über eine außergerichtliche Beilegung des Streits über die Heta-Verbindlichkeiten erzielt, für die das Land Kärnten haftet - mehr dazu in Eckpunkte der Heta-Einigung mit Gläubigern.