Seegrundstücke: RH mahnt Entscheidung ein

In einer Follow-up-Überprüfung des Rechnungshofs zu den Landesimmobilien und Seegrundstücken am Maltschacher See, Hafnersee und Ossiacher See fordert der RH ein Gesamtkonzept der Landesimmobilien ein. Das Land müsse über Verkauf oder Erhalt entscheiden.

Im Jahr 2007 kaufte das Land Kärnten Grundstücke an den drei Seen von Gewerkschaftsbund und BAWAG um 43 Mio Euro. Laut einem vernichtenden Gutachten des Rechnungshofs zahlte das Land um rund zwölf Mio. Euro zuviel dafür - mehr dazu in Seenkauf: Neues Gutachten vernichtend (kaernten.ORF.at; 4.3.2015). Der Bundesrechnungshof empfahl damals, zivilrechtliche Ansprüche gegenüber jenem Steuerberater zu prüfen, der das Gutachten über den Wert der See-Grundstücke erstellt hatte. Das hat die Seeimmobiliengesellschaft (SIG) des Landes getan und mittlerweile über zivilrechtliche Klagen Schadenersatz-Ansprüche gestellt.

Hafnersee

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RH: Gesamtkonzept nötig

In einer Follow-up-Überprüfung kritisierte der Rechnungshof nun, dass das Land, die Landesimmobiliengesellschaft (LIG) und die SIG die Empfehlungen des Rechnungshofes nur teilweise umgesetzt hätten. Das Land sollte laut Empfehlung - gerade in Anbetracht der angespannten Budgetlage - rasch ein Gesamtkonzept für den gesamten Immobilienbereich erstellen. Außerdem sollten Mehrfachstrukturen abgeschafft und alle Zahlungsströme des Immobilienbereichs zusammengefasst werden.

Nach Abschluss der laufenden Verfahren (zu dem Ertragswertgutachten für den Ankauf von Seeliegenschaften) wäre eine Entscheidung über die Beibehaltung oder den Verkauf der drei Seeliegenschaften Maltschacher See, Hafnersee und Ossiacher See zu treffen. Gutachten wären abhängig von Preis, Inhalt und Wert (Kosten-Nutzen–Relation) öffentlich auszuschreiben und Vergabeverfahren wären nachvollziehbar zu dokumentieren, empfiehlt der Rechnungshof.

Bieterverfahren durchzuführen

Sollte das Land Liegenschaften verkaufen wollen, so sei ein Bieterverfahren durchzuführen. Im Fall einer Wiedereingliederung der LIG in die Landesverwaltung sei der Personalstand anzupassen, um erhebliche Personalkosten zu vermeiden, so der RH. Nur die erforderlichen Mitarbeiter seien in die Landesdienst zu übernehmen. Außerdem sei die Anzahl der Geschäftsführer anzupassen sowie der Aufsichtsrat der LIG über das Ausmaß der Nebenbeschäftigung der Geschäftsführer zu informieren.

Land: Keine Entscheidung vor Hetalösung

Das Land Kärnten argumentierte in seiner Stellungnahme sinngemäß, dass eine Entscheidung für oder gegen Verkauf der Seeliegenschaften vor einer Einigung mit den Heta-Gläubigern nicht möglich sei. Schließlich gehe es um Landesvermögen, dessen Verwertung derzeit wohl als Gläubiger-Benachteiligung gewertet würde. Das Land versichert gleichzeitig, es gebe Pläne für den Aufbau einer Liegenschaftsdatenbank, mit dem Ziel, die nach wie vor bestehende Mehrfach-Struktur bei der Immobilienverwaltung zu beseitigen.

Ein vom Kärntner Landtag eingesetzter Untersuchungsausschuss kam zum Schluss, dass dem Land Kärnten ein Schaden von 20 Mio. Euro entstanden sei - mehr dazu in Seen-U-Ausschuss: 20 Mio. Euro Schaden (kaernten.ORF.at; 28.9.2016).