Rechnungshof kritisiert Wohnbauförderung

Der Landesrechnungshof kritisiert die mangelnde Kontrolle des Landes über die Wohnbauförderung und empfiehlt, die vorzeitigen Rückzahlung zu streichen. Im neuen Wohnbauförderungsgesetz soll die Kritik berücksichtigt werden.

Der Rechnungshof kritisiert, dass das Land Kärnten die Ziele der Wohnbauförderung nicht überprüft, also ob das Geld dort ankommt, wo es hin soll. Das Land soll im Prüfungszeitraum von 2010 bis 2015 auch keinen Überblick über die Rückzahlung der Förderdarlehen gehabt haben.

Deren Verwaltung übergab das Land einem Kreditinstitut: Der Hypo Bank, später Anadi. Laut Rechnungshofbericht standen dem Land auch keine Informationen über den aktuellen Stand der extern verwalteten Wohnbauförderungsdarlehen zur Verfügung. Vom Land hieß es dazu, es gebe einen Online-Zugang zu jedem Darlehenskonto. Bestandslisten stünden bei Bedarf jederzeit zur Verfügung.

Wohnbaudarlehen: Günstige Rückzahlung streichen

Ebenso empfehlen die Prüfer, die Möglichkeit der begünstigten Rückzahlung der Wohnbaudarlehen zu streichen. Seit knapp 20 Jahren gibt es den Rechtsanspruch, das Darlehen vorzeitig zu tilgen. Bezahlt werden müssen dann 75 Prozent der noch offenen Kreditsumme, 25 Prozent werden erlassen. Dementsprechend stark steigt die Zahl der vorzeitig getilgten Kredite. Allein im Jahr 2015 betrug die Summe der gewährten Nachlässe 29 Millionen Euro.

Förderungsgesetz wird umgekrempelt

Die Anregungen des Rechnungshofes würden bei einer Gesetzesnovelle geprüft, sagt Wohnbaureferentin Gaby Schaunig (SPÖ). Die vorzeitige Rückzahlung müsse jedenfalls diskutiert werden. Prinzipiell sieht Schaunig in dem Bericht eine Deckung mit der Zielsetzungen der bereits ausgearbeiteten Gesetzesnovelle. Die Wohnbaureferentin denkt aber auch laut über eine völlige Neufassung des Gesetzes nach.

Auf Basis des überarbeiteten Wohnbauförderungsgesetzes werden neue Förderprogramme zu erstellen sein. Mit diesen Programmen will man auch auf den Rückgang der Anträge auf Wohnbauförderung reagieren. Dieser Rückgang sei kein Kärnten-Spezifikum, sondern ein bundesweiter Trend von der Abteilung Wohnbau des Landes. Gründe seien unter anderem das niedrige Zinsniveau und eine generelle Tendenz weg vom Eigentum, hin zur Miete.

Siedlungsfonds: Kritik an Parallelstruktur

Ein weiterer Kritikpunkt der Prüfer ist der Wohn- und Siedlungsfonds des Landes. Er ist mit maximal 21.500 Euro gedeckelt und ermöglicht Personen, die wegen eines zu hohen Einkommens keine Wohnbauförderung in Anspruch nehmen können oder Anträge zu spät eingebracht haben, eine Förderung zu bekommen. Die Förderkredite aus dem Wohn- und Siedlungsfonds hätten jedoch bessere Zinskonditionen als jene der Wohnbauförderung.

Resümee des Landesrechnungshofes: Diese Parallelstruktur zur Wohnbauförderung muss entweder aufgelöst oder den Voraussetzungen und Konditionen der Wohnbauförderung angeglichen werden. Das Land hingegen ortet keine Parallelstruktur. 2015 habe es gerade 22 Verträge gegeben.

In einer Aussendung sagte dazu FPÖ-Obmann Gernot Darmann, die Wohnbaureferentin müsse endlich handeln. Sie müsse den Wohnbausektor ankurbeln und für die von der SPÖ 2013 versprochenen Mietensenkungen sorgen. Es hätte keines Rechnungshofberichts bedurft, um die Signale zu verstehen, Investitionen im Wohnbaubereich seien überfällig. Auch Darmann spricht sich dafür aus, die begünstigten Rückzahlungen abzuschaffen.

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