Messerstich: Videobrille belastet Opfer

Ein Nachbarschaftsstreit, der mit einem Messerstich endete, ist am Dienstag vor Gericht verhandelt worden. Während des Streits trug der Angeklagte eine Videobrille. Das Videomaterial brachte eine überraschende Wende: Nun werden auch das Opfer und seine Eltern angezeigt.

Angeklagt ist ein 35-jähriger, gebürtiger Pole mit deutscher Staatsbürgerschaft, der im letzten November einem Jungbauern aus dem Bezirk St. Veit an der Glan im Streit ein Messer in den Oberkörper gerammt haben soll. Die Auseinandersetzung filmte der Angeklagte mit einer Videobrille. Diese habe er sich gekauft, weil ihn der Jungbauer und auch sein Vater mit dem Umbringen bedroht hätten, sagte der Deutsche am Dienstag vor Gericht.

Mit Videobrille zum Postholen

Deshalb habe er die Videobrille auch immer wieder aufgesetzt, wenn er in die Nähe des Hofs der Familie kam. Auch am 20. November vergangenen Jahres. Der Angeklagte wollte seine Post holen, der Postkasten befindet sich in der Nähe des benachbarten Bauernhofs. Dort traf der Angeklagte an diesem Tag auf den Jungbauern und auf seinen Vater. Beide sagten vor Gericht ausgesagt, dass der Angeklagte ohne Grund auf sie losgegangen sei.

Tatwaffe noch nicht gefunden

Das Video, das mit der Brille aufgenommen wurde, zeigt aber ein ganz anderes Bild, nämlich, dass der Jungbauer dem Angeklagten zuerst ins Gesicht schlug. Es kam zur Rangelei und dabei soll der Angeklagte, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, ein Messer gezückt und es dem 35-jährigen Jungbauern in den Oberkörper gerammt haben. Der Jungbauer wurde damals nicht lebensgefährlich verletzt.

Der Angeklagte sagt am Dienstag hingegen aus, er habe gar kein Messer mitgehabt. Der Jungbauer habe einen „spitzen Gegenstand“ gehabt, mit diesem hätte ihn der Jungbauer attackiert, er habe sich gewehrt. Eine Tatwaffe wurde bis heute nicht gefunden.

Belastende Tonaufzeichnung

Weil die Videobrille während des Gerangels in die Wiese fiel, sind am Schluss der Aufzeichnungen nur noch Tonaufnahmen zu hören. Allerdings beweisen diese, dass der Jungbauern und auch seine Eltern vor Gericht etwas anderes ausgesagt haben. Richter Dietmar Wassertheurer will deshalb Anzeige gegen den Jungbauern und seine Eltern erstatten. Der Prozess wurde deswegen vorerst vertagt.