BZÖ-Wahlbroschüre: Anklage fix

Die Anklage in der Causa BZÖ-Wahlbroschüre ist rechtskräftig. Das Oberlandesgericht Graz hat sämtliche Einsprüche abgewiesen. Der Vorwurf gegen Gerhard Dörfler, Harald Dobernig, Uwe Scheuch, Stefan Petzner und zwei Geschäftsführer lautet auf Untreue.

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) legt den Angeklagten Untreue zur Last. Eine Werbebroschüre und ein Werbefilm für den Wirtschaftsstandort Kärnten wurden umgestaltet und als Wahlkampfmaterial des BZÖ - finanziert vom Land Kärnten - im Landtagswahlkampf 2009 verbreitet. Der Schaden liegt bei rund 219.000 Euro.

Wahlkampfbroschüre BZÖ

APA/Ferdinand Hafner

Manager beauftragten Umgestaltung

Die beiden Manager einer Landesgesellschaft beauftragten laut Anklage die Umgestaltung der für das Land erstellten Imagebroschüre und des Imagefilms für das BZÖ und seine Spitzenkandidaten. Sie bezahlten das auch teilweise aus Mitteln der Landesgesellschaft. Dörfler, damals Landeshauptmann, gab den Druck der Broschüren in Auftrag und bezahlte, ebenso wie Regierungskollege Scheuch, für die Umgestaltung der Broschüre aus Mitteln des Landes Kärnten einen Betrag an die Landesgesellschaft. Dobernig, als Finanzreferent sowohl für die Landesfinanzen als auch für die Landesgesellschaft zuständig, befürwortete die Kostenübernahme.

Alle drei Politiker wirkten bei Broschüre mit

Alle drei Politiker wirkten als BZÖ-Spitzenkandidaten bei der inhaltlichen Erstellung der Broschüre und des Videos mit. Petzner organisierte die Umgestaltung, managte die Werbekampagne und erteilte entsprechende Aufträge.

BZÖ CD Wahlkampfbroschüre

ORF

Dörfler wird in der Anklage mit weiteren Vorwürfen konfrontiert. Er soll bei einem Bauvorhaben des Landes von der Firma, die den Zuschlag erhielt, einen „Sponsorbeitrag“ verlangt haben. Dörfler ist noch als Politiker aktiv. Er sitzt für die FPÖ im Bundesrat.

Einsprüche erfolglos

In der Causa hatte es die erste Anklage 2013 gegeben. Diese wurde erfolgreich beeinsprucht, weitere Ermittlungen waren die Folge. Ende 2015 folgte die zweite Anklage. Auch sie wurde beeinsprucht, dieses Mal aber erfolglos. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Links: