Hypo-Sonderdividende: Urteile teilweise aufgehoben

Der Oberste Gerichtshof hat in der Causa Hypo-Sonderdividende Urteile wegen Untreue gegen Tilo Berlin, Siegfried Grigg, Wolfgang Kulterer und Josef Kircher teilweise aufgehoben.

Der Oberste Gerichtshof hob am Dienstag in nicht öffentlicher Sitzung Urteile des Landesgerichts Klagenfurt vom 27. Februar 2014 und vom 8. April 2014 teilweise auf. Das Verfahren sei insoweit vom Landesgericht Klagenfurt neu durchzuführen, hieß es.

Die Aufhebung betrifft die Vorwürfe, die Angeklagten hätten im April 2008 ihre Befugnisse als Geschäftsführer, Vorstand oder Aufsichtsratsmitglied von Gesellschaften wissentlich missbraucht, indem sie veranlassten oder dazu beitrugen, dass es zur Auszahlung unzulässiger Sonderdividenden an Vorzugsaktionäre kam. Während die Urteile im Vorzugsaktiendeal rechtskräftig sind, muss der Untreuevorwurf bezüglich der Sonderdividende neu verhandelt werden.

Schuldspruch gegen Berlin unangetastet

Grigg, Kulterer und Kircher waren am 27. Februar 2014 von einem Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Christian Liebhauser-Karl schuldig gesprochen worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Angeklagten durch die Gewährung von Put-Optionen die Bank um einen Millionenbetrag geschädigt haben und daher wegen Untreue zu verurteilen waren. Diese Schuldsprüche wurden vom OGH nicht aufgehoben, womit sie rechtskräftig sind. Am 8. April 2014 wurde auch Berlin deswegen verurteilt, auch dieser Schuldspruch blieb unangetastet.

Vorzugsaktien sollen Eigenkapital bringen

Die Vorstände hatten im Jahr 2006 Vorzugsaktien der Hypo-Leasing an Investoren verkauft, um Eigenkapital zu lukrieren. Da die Nachfrage enden wollend war, wurden die Aktien mit Rückkaufgarantien versehen, um sie attraktiver zu machen. Während Kircher und später auch Kulterer ein Geständnis abgelegt hatte, beteuerten Grigg und Berlin stets ihre Unschuld.

Der Schöffensenat verurteilte Kircher zu drei Jahren Haft, zwei davon bedingt, Kulterer erhielt eine Zusatzstrafe von einem Jahr, Grigg dreieinhalb Jahre unbedingt und Berlin 26 Monate unbedingt. Die Strafen umfassten auch das Faktum der Auszahlung einer Sonderdividende, daher muss bei einer Neuauflage des Prozesses über die Strafen neu entschieden werden.

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