Heta-Gläubiger fordern weitere Gespräche

Am Mittwoch hat sich die Heta-Gläubigergruppe Teutonia in einer Pressekonferenz in Wien zu Wort gemeldet. Man besteht weiterhin auf 100 Prozent und wirft dem Land Kärnten Gesprächsverweigerung vor. Sie fordern weitere Gespräche.

Die Teutonia-Gruppe gehört zu den Heta-Gläubigern, die das Rückkaufangebot des Landes ablehnten. Mit 200 Millionen Euro landesbehafteter Anleihen zählt sie zu den kleineren Gläubigern - mehr dazu in Wer sind die Heta-Gläubiger? Unmittelbar nach Ende der Angebotsfrist am vergangenen Freitag verkündete Teutonia-Sprecher Urs Fähndrich aber bereits via Presseaussendung, dass die Gläubiger weiterverhandeln wollen. Man sei an einer gemeinsamen einvernehmlichen Lösung interessiert.

„Angebot zu niedrig“

Das Angebot von 75 Prozent sei zu gering gewesen, sagte Fähndrich am Mittwoch, daher besteht man weiter darauf, dass die Forderungen der Gläubiger zu 100 Prozent erfüllt werden. Dem Land Kärnten wirft der Gesprächsverweigerung vor: „Es hat von Anfang an eine komplette Gesprächsverweigerung gegeben. Die Gläubiger haben immer das Angebot gemacht, zumindest zu versuchen, eine Lösung zu finden. Dies wurde abgelehnt, so ist das Scheitern des Angebots nicht verwunderlich.“

Exekutionsanträge angekündigt

Nur 22 Prozent der Heta-Gläubiger wären für die Annahme des Rückkaufsangebot gewesen, behauptete Fähndrich. Eine Behauptung, die weder vom Land noch vom Kärntner Ausgleichszahlungsfonds bestätigt wurde. Für den Fall dass es keine weiteren Verhandlungen gibt, wollen die Teutonia-Gläubiger klagen, in etwa einem Jahr erste Exekutionsanträge stellen und Vermögen pfänden lassen. Fähndrich sagte, Gericht werden zu entscheiden haben, ob der Landeshauptmann mit einer Mercedes-S-Klasse chauffiert werde oder mit Bus und Bahn zum Regierungssitz fahre.

Vorerst ist jetzt die Finanzmarkaufsicht am Zug, sie wird vermutlich im Mai den Schuldenschnitt verordnen. Danach seien weitere Verhandlungen mit den Gläubigern nicht auszuschließen, hieß es aus der Kärntner Landesregierung. Im Vorfeld seien Verhandlungen mit einzelnen Gläubigern aus rechtlichen Gründen nicht möglich gewesen, heißt es vom Land.

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