Rechnungshof kritisiert Führungsgehälter

Der Landesrechnungshof hat Leitungsfunktionen in Unternehmen geprüft, an denen das Land beteiligt ist. Sieben Personen verdienen mehr als ein Landesrat, drei mehr als der Landeshauptmann. Für vier Tage Arbeit im Monat bekam eine Führungskraft 46.000 Euro.

Schwerpunkt der Überprüfung war die Transparenz der Verträge von geschäftsführenden Leitungsorganen der Landesbeteiligungen. Da es keine Vertragsschablonenordnung in Kärnten gibt, wurde die Verordnung der Bundesregierung betreffend die Vertragsschablonen herangezogen, so der Landesrechnungshof (LRH). Die Bezüge der mehreren Führungsebenen der Krankenanstalten-Betriebsgesellschaft (KABEG) wurden mit den Gehältern etwa von Landesräten bzw. Landeshauptmann verglichen.

KABEG-Aufsichtsrat hat 21 Mitglieder

Insgesamt wurden 66 geschäftsführende Leitungsorgane von 52 Unternehmen geprüft, an denen das Land oder die Landesholding zu mindestens 25 Prozent direkt oder indirekt beteiligt sind. Grundsätzlich hält der Landesrechnungshof die Größe der Aufsichtsräte für angemessen, Ausnahme ist hier die KABEG mit 21 Aufsichtsräten. Laut LRH sei diese Menge an Aufsichtsräten nicht optimal handlungsfähig. Insgesamt gibt es bei allen überprüfen Unternehmen eine Frauenquote von 15 Prozent, dies kritisierte der LRH als zu gering.

46.000 Euro für vier Tage Arbeit pro Monat

Beanstandet wurde eine Aufwandsentschädigung eines geschäftsführenden Leitungsorgans, der rund 46.000 Euro für durchschnittlich vier Tage Arbeit pro Monat bekam. Diese Vergütung sei „unverhältnismäßig hoch“. In drei Fällen überstieg der Gesamtjahresbezug das Gehalt des Landeshauptmannes (rund 193.000 Euro), zwei davon sind in der KABEG tätig. Sieben andere bekamen mehr als ein Landesrat (rund 174.000 Euro).

Bei der KABEG verdienen leitende Mitarbeiter mehr als der Durchschnitt in ähnlicher Leitungsposition, auch die Überstundenpauschalen liegen mehr als doppelt so hoch als auf der Ebene der Abteilungsleiter. Dies kritisierte der Rechnungshof als nicht zu rechtfertigen. Geprüft wurden auch die Dienstwagenregelungen der einzelnen Gesellschaften. In 18 Verträgen gab es vom Dienstgeber überlassene Dienstwagen. Da nicht durchgehend Fahrtenbücher geführt wurden, konnte der Rechnungshof nicht feststellen, ob die Fahrten überwiegend dienstlich waren (wie in der Vertragsschablonenordnung des Bundes festgelegt).

In drei Fällen wurde vom Arbeitgeber auch nach Beendigung der Leitungsfunktion aber aufrechtem Dienstverhältnis der Dienstwagen weiterhin gewährt, das sei laut LRH „nicht zu rechtfertigen“. Der Direktor des Landesrechnungshofs, Günter Bauer, sagte Hauptkritik sei gewesen, dass es im Vergleich zu anderen Bundesländern in Kärnten keine Vorschriften gebe, wie die Verträge von Leitungsorganen gestaltet werden sollen. Somit sei auch die Bezugshöhe frei vereinbar.

Empfehlung: Verträge vereinheitlichen

Der Landesrechnungshof sprach einige Empfehlungen aus, darunter die Hebung des Frauenanteils bei Führungspositionen. Man sollte außerdem die Größe des KABEG-Aufsichtsrates überdenken, Verträge bis zur Schaffung einer eigenen Vertragsschablonenordnung an die Regelung des Bundes anzugleichen und Prämien mit einem Prozentsatz zu begrenzen. Das interne Kontrollsystem der Gehaltsverrechnung müsse überarbeitet und angepasst werden, so der LRH. Die Gehälterpyramide der KABEG solle mittelfristig angepasst werden.

Die Bezüge der Führungskräfte sollten sich an der Gehaltsstruktur der Landesverwaltung orientieren, mit entsprechenden Obergrenzen. Für Dienstautos sollen Fahrtenbücher geführt und damit die Betriebsnotwendigkeit geprüft werden. Laut Direktor Bauer zielen die Berichte auf die Zukunft ab. Die Regelungen sollten bei Neuabschlüssen beachtet werden.

Land: Arbeiten an Umsetzung

Das Land Kärnten reagierte am Dienstagabend in einer Aussendung auf die Empfehlungen des Rechnungshofes. Aus dem Büro von Finanzreferentin Gaby Schaunig (SPÖ) hieß es, die Kritik betreffen vorwiegend Vertrage, die in der Zeit der Vorgängerregierung abgeschlossen worden seien. Diese Verträge und Entgelte werden nicht von der Regierung, sondern von den Aufsichtsräten vereinbart. Man trage der Kritik aber Rechnung, so sei die Verfassungsabteilung bereits mit der Ausarbeitung von Vertragsschablonen beschäftigt, sie sollen in Kürze beschlossen werden. Darin sollen auch Bezugsobergrenzen definiert werden. Davon werden neue Verträge betroffen sein.

Reaktion von FPÖ, BZÖ und TS

Kritik dazu kam von FPÖ-Obmann Christian Ragger. Niemand in Landesgesellschaften dürfe mehr verdienen als der Landeshauptmann. Ausreden auf alte Regierungen will Ragger nicht gelten lassen, die Rot-Schwarz-Grüne Koalition im Land müsse handeln. Auch das Team Kärnten Stronach sagte, es müsse Maßnahmen und Konsequenzen geben, besonders eine Gehaltsobergrenze für Leitungsorgane von Landesgesellschaften. Für das BZÖ sagte Johanna Trodt-Limpl, die Gehälter müssten limitiert werden. Das BZÖ werde in der Landtagssitzung am Freitag einen Antrag einbringen.

Link:

Rechungshofbericht als .pdf

Rechnungshofbericht Leitungsfunktionen Landesbeteiligungen
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