Verfassungsgerichtshof prüft Heta-Gesetze

Rund 40 Klagen sind bereits in der Causa Heta gegen das Land Kärnten eingelangt. Auch der Verfassungsgerichtshof (VfGH) bearbeitet Anträge von Gläubigern auf Gesetzesprüfung.

An dem Tag, an dem die Frist für die Annahme des Rückkaufangebotes für Heta-Anleihen ablief, seien von mehreren in- und ausländischen Versicherungen Anträge auf Gesetzesprüfung beim VfGH eingegangen, sagte VfGH-Präsident Gerhart Holzinger am Dienstag in einer Pressekonferenz.

Kampf gegen Gesetze

Die Versicherungen bekämpfen die Bestimmungen des Finanzmarktstabilitätsgesetzes und des Kärntner Ausgleichsfondszahlungsgesetzes, die die Grundlage für das Rückkaufangebot waren. Die Regelungen seien nach Ansicht der Kläger verfassungswidrig, so Holzinger, „weil sie für jene Gläubiger, die das Angebot nicht annehmen, eine schlechtere Position vorsehen als für diejenigen, die das Angebot annehmen“.

Weiteres ergebe sich für alle Adressaten des Angebotes eine Verfassungswidrigkeit dadurch, dass sie in das „Gefangenen-Dilemma“ versetzt würden, erläuterte der VfGH-Präsident die Argumentation der Versicherungen. Das bedeutet: Sie müssten eine Entscheidung treffen, ohne zu wissen, was andere Betroffene machen werden. Das sei nach Ansicht der Anfechtungswerber mit dem Grundsatz der Privatautonomie nicht vereinbar. Da das Angebot nicht angenommen wurde, sei derzeit noch unklar, wie es in der Angelegenheit weitergehen werde.

„Gravierende Fülle von Rechtsfragen“

„Der Verfassungsgerichtshof wird sich natürlich bemühen, diese Verfahren so rasch wie möglich abzuschließen“, sagte Holzinger, „unabhängig davon, was in dieser Angelegenheit, die eine Fülle von gravierenden Rechtsfragen aufwirft, sich sonst noch entwickelt.“

Noch immer beim VfGH anhängig ist das von einem deutschen Gläubiger angestrengte Verfahren wegen der Frage, ob die Abwicklungsgesellschaft Heta überhaupt unter das BaSAG (Bundesgesetz über die Sanierung und Abwicklung von Banken) fallen kann. Über diese Frage werde der VfGH „spätestens in der Herbstsession“ entscheiden, sagte Holzinger.

VfGH wird nicht sagen „wissen wir nicht“

Falls Kärnten wegen der Heta pleitegehen sollte, wird das Verfassungsgericht wohl wieder involviert werden. „Sollte sich diese Frage einmal stellen, dann bin ich überzeugt davon, dass sie in irgendeiner Form vor dem Verfassungsgerichtshof landet“, sagte Holzinger. „Für diesen Fall möchte ich meine Nachfolgerinnen und Nachfolgern nicht präjudizieren. Weil ich gehe nicht davon aus, dass das bis Ende des Jahres 2017 der Fall sein wird.“

Holzinger scheidet dann aus dem VfGH aus. Eine präzise Regelung für den Fall, dass ein Bundesland pleitegeht, gebe es nicht, aber es gehöre zu den Aufgaben des Verfassungsgerichts, gegebenenfalls auf Basis der verfassungsrechtlichen Regelungen eine Entscheidung zu treffen. „Was es sicher nicht gibt, ist, dass das Verfassungsgericht sagt ‚das wissen wir auch nicht‘“, so Holzinger.

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