Vorzeitige Haftentlassung für Auer-Welsbach?

Der wegen schweren Betrugs verurteilte Finanzjongleur Wolfgang Auer-Welsbach könnte die Justizanstalt Karlau in Graz schon nach sechs statt nach acht Jahren verlassen. Das hat das Landesgericht entschieden, die Staatsanwaltschaft kündigte jedoch Beschwerde an.

Sprecher Hansjörg Bacher bestätigte am Mittwoch gegenüber der APA einen Bericht der „Kleinen Zeitung“. Der prominente Häftling hatte bereits im vergangenen Jahr einen Antrag auf eine Fußfessel gestellt, war damit aber nicht durchgekommen. Nun geht es um die vorzeitige Entlassung, über die das Oberlandesgericht (OLG) Graz zu entscheiden hat.

Bei Freigang betrunken am Steuer erwischt

Eine frühzeitige Entlassung nach zwei Dritteln der Haft ist bei Häftlingen, die erstmals eine Freiheitsstrafe verbüßen, nicht selten. Laut Bacher war aber das Vollzugsverhalten von Auer-Welsbach nicht einwandfrei. So wurde er etwa bei einem Freigang betrunken am Steuer erwischt, weswegen diese Vergünstigung auch wieder rückgängig gemacht wurde. Außerdem bestehe laut einem Sachverständigen ein hohes Rückfallrisiko - mehr dazu in Haftfreigang: Auer-Welsbach als Alkolenker erwischt.

Entscheidung noch diese Woche

Das Landesgericht Graz teilte Mittwochmittag mit, dass der Entlassungszeitpunkt für Auer-Welsbach der 19. März 2016 wäre, die Beschwerde der Staatsanwaltschaft hat allerdings aufschiebende Wirkung. Noch im Laufe der Woche soll eine Entscheidung folgen.

Anleger-Forderungen abgewiesen

Auer-Welsbachs AvW-Gruppe war 2008 zusammengebrochen, rund 12.500 Anleger waren betroffen. Die Geschädigten haben 940 Mio. Euro an Forderungen angemeldet - mehr dazu in Niederlage für AvW-Geschädigte.

Auer-Welsbach selbst hatte im April 2010 Selbstanzeige erstattet, weil er Einkommen von Liechtensteinischen Stiftungen in Österreich nicht versteuerte, und war in U-Haft genommen worden. Er wurde am 31. November 2011 von einem Schöffensenat am Klagenfurter Landesgericht wegen schweren Betrugs, Untreue und Bilanzfälschung zu acht Jahren Haft und Schadensersatzzahlungen verurteilt - mehr dazu in AvW: 2,5 Jahre Haft nach Geständnis.