Niederlage für AvW-Geschädigte

Das Oberlandesgericht Wien (OLG) hat eine Amtshaftungsklae von geschädigten Anlegern der AvW-Gruppe zurückgewiesen. Eine herbe Niederlage für 13.000 Geschädigte des Kärntner Finanzjongleurs Wolfgang Auer Welsbach.

Die Anleger hatten laut „Kronen Zeitung“ (Donnerstag Ausgabe) versucht, von der Republik einen Teil des ihres Schadens ersetzt zu bekommen. In dem Amtshaftungsverfahren warfen sie der Finanzaufsicht (früher BWA, jetzt FMA) vor, bei Auer-Welsbach lange weggeschaut zu haben - dabei hätte es genug Indizien gegeben, dass der Kurs der AvW-Genussscheine manipuliert war, so die Argumentation.

Das Erstgericht hatte noch zugunsten der Anleger entschieden. Dem Mitte 2015 ergangenen Urteil zufolge muss der Staat für den Schaden zahlen. Der OLG-Richter sieht das nun anders: „Wie minimal die Chancen der Geschädigten sind, tatsächlich Schadenersatz vom Täter eines derart groß angelegten Betruges zu erhalten, ist bekannt.“

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