Anklage im Fahrschulskandal

Monatelang ist gegen zehn der 25 Kärntner Fahrschulen ermittelt worden. Sie wurden beschuldigt, Schüler durch die Fahrprüfung geschummelt zu haben. In drei Fällen wurde der Verdacht bestätigt, gegen eine Schule Anklage erhoben.

Den Fahrschulen wurde vorgeworfen, dass sie Fahrprüfungen manipuliert haben. Sie wurden beschuldigt, nicht ausreichend Nacht- oder Dämmerungsfahrten mit den Fahrschülern unternommen zu haben. Auch sollen nicht stattgefundene Nacht- und Autobahnfahrten trotzdem bestätigt worden sein. In drei Fällen soll es eine Art Durchkommgarantie bei Mopedprüfungen gegeben haben.

Anklage gegen Spittaler Fahrschule

Gegen zwei Fahrschulen wurden die Ermittlungen schon heuer im Frühjahr eingestellt – mehr dazu in Weiter Ermittlungen gegen Fahrschulen. Gegen fünf der acht verbleibenden Fahrschulen wurde jetzt das Verfahren eingestellt. Gegen eine Fahrschulbetreiberin aus dem Bezirk Spittal wurde Anklage eingebracht. Sie soll zehn Übungs- und Nachtfahrten bestätigt haben, die nie stattfanden. Ihr wird weiters vorgeworfen, Fahrschüler zur Falschaussage vor der Polizei angestiftet zu haben und das Verbrechen der Verleumdung gegen eine Beamtin der Bezirkshauptmannschaft begangen zu haben, bestätigte Ute Lambauer, die Sprecherin des Landesgerichtes Klagenfurt.

Zwei weiteren Fahrschulen wurde ein Diversionsangebot gelegt. Gegen die Bezahlung einer Geldbuße würde das Verfahren in diesen beiden Fällen eingestellt, sagt die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Klagenfurt, Tina Frimmel-Hesse. Auch jene Fahrschulen, gegen die die Ermittlungen eingestellt wurden, seien noch nicht aus dem Schneider, es laufen noch Verwaltungsstrafverfahren.

Verwaltungsstrafverfahren beim Land

Eingebracht wurde die Strafanzeige gegen die Fahrschulen vom Land. Das Land leitete parallel zu den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft auch Verwaltungsstrafverfahren ein, die weiter laufen. Jene Fahrschulen, gegen die die Ermittlungen eingestellt wurden, sind damit noch nicht aus dem Schneider. Drei Jahre zurück wurde überprüft, ob Fahrschulen den Schülern unzulässig geholfen haben. Kommt es zu einer Verurteilung, drohe auch der Lizenzentzug, sagt Landesjurist Albert Kreiner. Man müsse abwarten, was das strafgerichtliche Verfahren ergebe. Im Falle einer Verurteilung sei ein Entziehungsverfahren der Lizenz aber sehr wahrscheinlich.

Für die Fahrschüler gebe es keine Konsequenzen, viele hätten bei der Aufklärung geholfen, so Kreiner. Man wäre ja verrückt wenn man sie durch Entzug der Lenkberechtigung für die Hilfe noch bestrafen würde, sagte Kreiner. Der erste Prozesstag am Landesgericht Klagenfurt ist bereits für 27. November anberaumt.

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