Ermittlungen gegen Uwe Scheuch

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat Ermittlungen gegen den ehemaligen freiheitlichen Politiker Uwe Scheuch aufgenommen. Er wurde von einem Ex-Mitarbeiter wegen möglicher Kick-Back-Zahlungen schwer belastet.

WKStA-Sprecher Norbert Hauser bestätigte am Montag im Gespräch mit der APA einen entsprechenden Bericht der „Kleinen Zeitung“ (Montag-Ausgabe). Laut Hauser ergaben sich im Prozess gegen einen ehemaligen Mitarbeiter Scheuchs im August weitere Verdachtsmomente, die nun untersucht werden. ERmittelt wird gegen Scheuch auch wegen der BZÖ-Wahlkampfbroschüre - mehr dazu in Anklagen wegen BZÖ-Wahlkampfbroschüre.

Von Ex-Mitarbeiter schwer belastet

Der Ex-Mitarbeiter - er hatte Scheuch im Prozess schwer belastet - sowie ein Medienunternehmer waren wegen Amtsmissbrauchs zu bedingten Haftstrafen von 21 bzw. 17 Monaten verurteilt worden - mehr dazu in Korruption: Bedingte Haftstrafen (kaernten.ORF.at; 18.8.2015). Den beiden Angeklagten war vorgeworfen worden, mit überhöhten Inseraten-Rechnungen Geld aus dem Land gezogen zu haben, das später abgeschöpft wurde.

Über Scheinrechnungen und Kick-back-Zahlungen floss offenbar Geld aus dem Land zur Partei (damals BZÖ) und zu Scheuch. Scheuch hatte sich der Zeugenaussage entschlagen, weil er in der Causa Ideen.schmiede als Beschuldigter geführt werde - mehr dazu in Ideen.schmiede: Zeugen belasten Ragger (kaernten.ORF.at; 21.7.2015)

Die WKStA untersucht nun, ob und inwieweit Scheuch selbst daran beteiligt war - laut Angaben des Ex-Mitarbeiters habe Scheuch von den überhöhten Rechnungen gewusst und das Geld für seinen Wahlkampf verwendet.

Ermittlungen zu „Top Team“ abgeschlossen

Die WKStA schloss unterdessen auch die Ermittlungen rund um die SPÖ-nahe Kärntner Werbeagentur „Top Team“ ab, ein Vorhabensbericht wurde an die Oberstaatsanwaltschaft übermittelt. Ob diese eine Anklage oder eine Einstellung des Verfahrens beinhaltet, darüber gab es vorerst keine Auskunft. Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) hatte angekündigt, im Falle einer Anklage zurückzutreten.

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