Untreue-Verfahren: Diversion für Ragger

Das Untreue-Verfahren gegen den Kärntner FPÖ-Chef und Landesrat Christian Ragger hat mit einer Diversion geendet, Ragger bezahlte eine Geldbuße. Dem Politiker wurde vorgeworfen, für eine Wohnbaudarlehens-Bezieherin interveniert zu haben.

Ragger wurde Untreue vorgeworfen worden, weil er als Soziallandesrat dafür interveniert hatte, dass eine Wohnbaudarlehens-Bezieherin 14.000 Euro für eine vorzeitige Rückzahlung nicht begleichen muss. Die Rückzahlung war fällig, weil die Frau das betreffende Objekt vermietet hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte daraufhin einen Strafantrag eingebracht.

Mitte Juni brachte die Staatsanwaltschaft Klagenfurt einen Strafantrag gegen den Kärntner FPÖ-Chef ein, aus Sicht der Anklagebehörde erfüllte die Weisung Raggers den Tatbestand der versuchten Untreue. Nun trat die Staatsanwaltschaft vom Strafverfahren zurück und beendete es damit. Das bestätigte Gerichtssprecher Wilhelm Waldner am Freitag. „Jedem steht unter den Bedingungen des Gesetzes die Diversion zu“, sagte Waldner. Die Staatsanwaltschaft habe erklärt, einer diversionellen Erledigung nicht entgegen zu treten.

Ragger: Wollte Frau helfen

Ragger bezahlte eine Geldbuße. Über die Höhe des Betrags wollte Raggers Anwalt Herbert Juri keine Angaben machen, der FPÖ-Chef selbst war zu dem Thema nicht erreichbar. Im Juni betonte Ragger, dass „kein Euro Schaden für das Land entstanden“ sei. Er habe der beeinträchtigten Frau helfen wollen, außerdem liege der Fall bereits Jahre zurück. Die Frau musste letztlich alles bezahlen.

„Keine gerichtliche Verurteilung“

Ragger-Anwalt Juri betonte, dass die Diversion keine gerichtliche Verurteilung bedeute, es gebe auch kein Verschulden seines Mandanten.

Mit dem Strafantrag stand für den FPÖ-Politiker viel am Spiel. Er hatte einerseits angekündigt, im Fall einer Verurteilung über Rücktritt nachzudenken. Ein Schuldspruch hätte dem Rechtsanwalt unter Umständen aber auch eine Sperre bei der Anwaltskammer eingebracht.

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