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Das Ringen um eine Lösung für das Wörtherseestadion geht weiter. Anrainer verlangen eine UVP, Klagenfurts Bürgermeisterin bot an, Großevents zu begrenzen, wenn Anrainer ihre Beschwerde gegen den Baubescheid zurückziehen.

Zuständig ist nun das Landesverwaltungsgericht. Eine Entscheidung steht noch aus. Ob der Vorschlag von Bürgermeisterin Maria Luise Mathiaschitz (SPÖ) an die Anrainer überhaupt umsetzbar ist, hängt ebenso von dieser Entscheidung ab.

„Gericht muss Entscheid zurück an Stadt verweisen“

Wenn die sechs Anrainer ihre Klage zurückziehen, wird das jetzt zur Hälfte gesperrte Wörtherseestadion mit einem Schlag wieder voll bespielbar und es träte sofort Rechtssicherheit ein, sagte der Verfassungsrechtsexperte Bernd Christian Funk.

Zuvor jedoch müsste das Landesverwaltungsgericht den Entscheid zurück an die Stadt verweisen: „Das Landesverwaltungsgericht hat bereits in Aussicht gestellt, dass die Sache weitergehen wird. Das läuft bis zur untersten Instanz, das ist die Gemeinde als Baubehörde. Wenn dort eine Entscheidung getroffen wird, mit der die Anrainer einverstanden sind und die Berufung zurückziehen, ist die Sache vom Tisch.“ Eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das Stadion fände dann ebenfalls nicht statt, weil eine rechtskräftiger Bescheid vorläge.

UVP würde Stadion lahmlegen

Entscheidet das Landesverwaltungsgericht dagegen zugunsten einer UVP, würde das Stadion für die Dauer der Prüfung lahmgelegt und der Baubescheid zur Gänze hinfällig, so Funk. „Die Folge wäre, das ganze Stadion darf nicht bespielt werden. Bei der Beurteilung der UVP-Pflicht und beim Baurecht muss man das als Einheit sehen. Ich kann nicht sagen, ich schneide es in der ersten Etage durch und das was drüber ist, beurteile ich gesondert.“ Er meint damit den Oberrang.

„UVP in jedem Fall nötig“

Die Anrainer sind der Meinung, dass eine UVP für das Stadion vom Gesetz her jedenfalls vorgeschrieben ist. Grünen-Stadtrat und Anrainer Frank Frey sagte, der Vorschlag sei lieb und nett, aber entspreche nicht den Gesetzen. Wenn er sich das UVP-Gesetz anschaue, sei das Stadion von Rechtswegen her UVP-pflichtig aufgrund der Größe und der Lage in einem feinstaubbelasteten Gebiet. Die Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts sei jedenfalls abzuwarten, so Frey.

Ziehen die Anrainer ihre Klage zurück, müssten sie laut dem Verfassungsgerichtshof in Wien jedenfalls nicht mit rechtlichen Konsequenzen rechen. Am Donnerstag findet ein erstes Gespräch zwischen Stadtrat Frey und der Bürgermeisterin statt. Das Ergebnis bleibt, ebenso wie der Entscheid des Landesverwaltungsgerichts, abzuwarten.

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