3.000 Euro Beugestrafe für Dobernig
Das Bundesverwaltungsgericht entschied über den Antrag auf eine Beugestrafe, den die Hypo-U-Ausschuss-Abgeordneten gegen Dobernig wegen dessen Nicht-Kommens trotz Ladung beantragten. Der Ex-Politiker bekam eine Strafe von 3.000 Euro wegen Nicht-Befolgung der Ladung als Auskunftsperson. Die Abgeordneten hatten die Beugestrafe gegen Dobernig Anfang September beantragt. Die Höhe der Strafe konnte laut der Verfahrensordnung für Untersuchungsausschüsse zwischen 500 und 5.000 Euro, im Wiederholungsfall sogar 2.000 bis 10.000 Euro betragen.
Ladung keine Folge geleistet
Dobernig, der auch Ex-Hypo-Aufsichtskommissär und -Büroleiter des ehemaligen Landeshauptmannes Jörg Haider war, erschien am 2. September unentschuldigt nicht im Hohen Haus. Davor war er schon einmal unverrichteter Dinge aus dem U-Ausschuss abgezogen, da seine Vertrauensperson Franz Großmann wegen Befangenheit vom Ausschuss ausgeschlossen worden war und er von seinem Recht Gebrauch machte, dann nicht aussagen zu müssen.
Verfassungsgerichtshof berät über Beschwerde
Dass Dobernig vor zwei Wochen nicht auftauchte, argumentierte sein Rechtsbeistand Großmann damit, dass man indes auch Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) eingebracht habe und dessen Entscheidung abwarten wolle. Der VfGH berät die Beschwerde in der Session, die am Donnerstag begann und bis 10. Oktober dauert. Wann genau der VfGH seine Entscheidung fällt, steht nicht fest. Dobernig ist für 8. Oktober wieder geladen - unter Androhung einer polizeilichen Vorführung, falls er wieder nicht erscheint.