„Handymast-Prozess“ vertagt

Am Donnerstag ist der „Handymast“-Prozess gegen 15 ehemalige Mitglieder des Spittaler Gemeinderats und den damaligen Bürgermeister und Gerhard Köfer (Team Kärnten Stronach) am Landesgericht Klagenfurt fortgesetzt und wieder vertagt worden.

Als Zeuge sagte der Stadtamtsdirektor aus, er wusste nach eigenen Aussagen um die rechtliche Bedenklichkeit des Vorgehens und verweigerte die Bescheidausstellung.

Der Gemeinderat von Spittal hatte 2007 einen Handymasten im Wohngebiet wegen „gesundheitlicher Bedenken“ nicht bewilligt, obwohl alle Voraussetzungen für einen Bau vorlagen. Insgesamt 31 Politiker waren ursprünglich wegen Amtsmissbrauchs angeklagt, zehn haben einer Diversion zugestimmt, drei sind verstorben, gegen zwei wurde das Verfahren ausgeschieden.

Er habe den Bürgermeister über die rechtlichen Konsequenzen eines Hinwegsetzens über den Vorstellungsbescheid der Kärntner Landesregierung informiert, so der Stadtamtsdirektor. In diesem Bescheid wurde festgestellt, dass der Gemeinderat gesundheitliche Belange nicht zu beurteilen habe. Daher habe er auch einen positiven Beschluss des Bauantrags vorgeschlagen, erzählt der Zeuge. Die Rücknahme der Zustimmung des Eigentümers jenes Grundstücks, auf dem der Mast hätte errichtet werden sollen, langte erst nach der entscheidenden Gemeinderatssitzung vom 20. November 2007 ein.

Gemeinderäte blieben beim Beschluss

Diese Chance hätte man ergreifen können und die Rücknahme der Zustimmungserklärung als Ablehnungsgrund hineinnehmen können, sagte der Zeuge. Bei der nächsten Gemeinderatssitzung im April 2008 habe der Bürgermeister darüber berichtet und auch über die Tatsache, dass die Staatsanwaltschaft nicht ermitteln werde, wenn man die Rücknahme als fehlende Voraussetzung einer Baubewilligung aufnehmen würde. Doch laut Protokoll entschieden die Gemeinderäte, es bei dem ursprünglichen Beschluss zu belassen.

Abweichende Aussage der Angeklagten

„Warum ist die Rücknahme nicht hineingenommen worden?“, fragte die Vorsitzende des Schöffensenats, Richterin Ute Lambauer. „Das weiß ich nicht, das kann ich nicht begründen. Der Tenor war: Wir haben das so entschieden, wir bleiben dabei“, erinnerte sich der Zeuge. Die Angeklagten hingegen hatten in ihren Einvernahmen übereinstimmend erklärt, es habe in dieser Sitzung keine Abstimmung, kein Handheben und folglich auch keine Entscheidung gegeben.

Der Amtsdirektor konnte sich im Detail nicht erinnern, wie es zu diesem im Protokoll festgehaltenen Beschluss gekommen sei. Jedenfalls sei er von niemandem darauf aufmerksam gemacht worden, dass das Protokoll falsch sein könnte, auch vom Bürgermeister nicht. Erst 2014, als die Anklage feststand, habe ihm ein Anwalt erklärt, dass dies nicht als Beschluss zu werten sei, erzählte er weiter. Darüber hinaus erklärte der Stadtamtsdirektor, stets korrekt protokolliert zu haben.

Stadtamtsdirektor fürchtete „Mittäterschaft“

Jedenfalls weigerte er sich, den negativen Baubescheid auszustellen, weil die Gefahr einer „Mittäterschaft“ bestanden habe und er sich des Missbrauchs der Amtsgewalt hätte schuldig machen können, sagte er. Es war die einzige diesbezügliche Verweigerung seiner ganzen Amtszeit und er habe den Bürgermeister darüber informiert. „Wie hat er reagiert?“, fragte die Richterin. Daran könne er sich im Detail nicht erinnern, antwortete der Zeuge.

Wortgetreue Aussagen bei Kriminalpolizei

Die Richterin wunderte sich bei der Befragung eines Landeskriminalbeamten auch, warum die Protokolle der Angeklagten-Einvernahmen durch die Polizei wortident sind. Der Zeuge hatte keine Erklärung dafür. „Hatten die Angeklagten vorgefertigte Aussagen mit, die Sie vorgelesen haben?“, fragte die Richterin. Daran könne er sich nicht erinnern, antwortete er. Er habe seinen Kollegen in Spittal die Fragen übermittelt, die dann allen gestellt worden seien. Es könne schon sein, dass sich die Befragten vorbereitet und abgesprochen hätten, meinte er. Dazu die Richterin: „Dass sie das abgesprochen und dann alles auswendig gelernt haben, halte ich für ausgeschlossen.“

Staatsanwältin Nicole Zwirn stellte den Antrag, jene Gemeinderäte, die ebenfalls angeklagt waren und eine Diversion angenommen hatten, als Zeugen vorzuladen. Den Beschluss darüber sowie die Entscheidung über die Vorladung eines weiteren, von der Verteidigung beantragen Zeugen vertagte der Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richterin Ute Lambauer ebenso auf unbestimmte Zeit wie die Hauptverhandlung.

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