Drohnen: Strenge gesetzliche Regelungen

Kürzlich ist eine Drohne im Swimmingpool eines Hauses in Velden gelandet, verletzt wurde niemand. Die Fluggeräte dürfen nur in der Spielzeugausführung bis 250 Gramm ohne Genehmigung betrieben werden. Für größere Geräte ist die Austro Control zuständig.

Unbemannte Luftfahrzeuge dürfen per Gesetz erst seit 1. Jänner 2014 eingesetzt werden. Spielzeughubschrauber oder andere Fluggeräte, die nicht schwerer als 250 Gramm sind, dürfen bis zu einer Höhe von 30 Metern ohne Genehmigung betrieben werden.

Verschiedene Kategorien

Strenge rechtliche Regelungen gibt es jedoch bei schwereren Drohnen, so Markus Pohanka von der Austro Control. Es gebe verschiedene Kategorien, je nachdem, wo die Drohne eingesetzt werden soll und wie schwer sie sei. Man unterscheide etwa zwischen unbebautem, nicht besiedeltem Gebiet oder besiedelten oder sogar dicht besiedeltem. „Es gibt Kategorien bis fünf, bis 25 Kilo oder darüber“. Davon hängen die technischen Voraussetzungen ab, denn im Fall des Falles müsse sie immer noch sicher landen und stabil bleiben, so Pohanka.

Praktische Prüfung möglich

Zuerst müsse ein Antrag an die Austro Control gestellt werden, danach erfolgt ein Prüfungsverfahren, in Einzelfällen kommt es auch zu einer praktischen Prüfung, wo der Zulassungswerber seine fliegerischen Fähigkeiten unter Beweis stellen muss.
Die Genehmigung kostet, je nach Prüfungsaufwand, einige hundert Euro.

Wird die Genehmigung erteilt, so muss sich der Betreiber aber auch an andere Richtlinien halten sagte Pohanka. Wer mit einer Drohen fliege, sei für die Genehmigungen zuständig. Man müsse auch den Datenschutz beachten, niemanden filmen, der das nicht möchte oder auch Grundstücke nicht filmen, wenn der Eigentümer etwas dagegen haben könnte, so Pohanka. Das alles müsse vorher geklärt sein. Fliegt jemand ohne Genehmigung, drohen Strafen von bis zu 20.000 Euro.