Finderin darf 24.000 Euro behalten
Der Besitzer des Geldes hat nur noch bis Samstag Zeit, sich zu melden. Am Klagenfurter Fundamt bestätigte man am Mittwoch einen entsprechenden Bericht der „Kleinen Zeitung“ (Mittwoch-Ausgabe). Woher die 24.000 Euro in großen Scheinen stammen, ist nach wie vor völlig unklar.
Die Polizei konnte weder einen Besitzer ermitteln, noch eine Verbindung zu einem Kriminalfall herstellen. Doch auch wenn sich der rechtmäßige Besitzer des Geldes gemeldet hätte, wäre ein Finderlohn von fünf Prozent fällig geworden, immerhin 1.200 Euro.