Handymast verweigert: Gemeinderat vor Gericht

16 Gemeinderäte aus Spittal/Drau, unter ihnen Landesrat und Ex-Bürgermeister Gerhard Köfer, sind am Dienstag vor Gericht gestanden. Sie verweigerten 2007 die Bewilligung für einen Handymast. Köfer sagte, er habe gewusst, dass er den Mast hätte bewilligen müssen.

Als „Handymast-Rebellen“ sorgten der damalige SPÖ-Bürgermeister von Spittal, Gerhard Köfer, heute Team Kärnten Stronach, und Gemeinderäte 2007 österreichweit für Aufsehen. 31 Mitglieder des Spittaler Gemeinderats verhinderten die Errichtung eines Handymasts im dichten Wohngebiet, indem sie zwei Bau-Ansuchen des Mobilfunkunternehmens T-Mobile abwiesen. Die Strahlung könnte sich negativ auf die Gesundheit der Anrainer auswirken, so die Begründung - mehr dazu in Handymast Spittal: Keine Einigung in Sicht (kaernten.ORF.at; 22.7.2014).

T-Mobile zog Klage zurück

Die Entscheidung habe der Gemeinderat damals nach bestem Wissen und Gewissen getroffen, sagte Köfer. Besorgte und bereits an Krebs erkrankte Bürger hätten sich an die Stadt gewandt. T-Mobile verlangte damals Schadenersatz. Als die Stadt Spittal Alternativstandorte für den Handymast anbot, zog das Unternehmen die Klage zurück. Die Staatsanwaltschaft führte ihre Ermittlungen jedoch weiter und erhob schließlich Anklage wegen Missbrauchs der Amtsgewalt. Sinngemäß, weil nach der Bauordnung alle Voraussetzungen für den Handymast erfüllt waren und weil der Gemeinderat in solchen Fällen kein Mitspracherecht hat.

Köfer rechnet mit Freispruch

Von damals 31 Gemeinderäten verstarben drei in der Zwischenzeit, zehn nahmen ein Angebot zur außergerichtlichen Einigung an. Sie zahlten Geldbußen zwischen 1.500 und 20.000 Euro. Der Prozess ist für zwei Tage anberaumt, den Angeklagten drohen zwischen sechs Monaten und fünf Jahren Haft. Köfer rechnet mit einem Freispruch. Eine allfällige Verurteilung wäre für ihn kein Rücktrittsgrund, schließlich habe er sich nur für andere eingesetzt und nie jemanden schädigen wollen, sagte Köfer gegenüber dem ORF.

16 Angeklagte erschienen

Am Dienstag waren 16 der insgesamt 18 Angeklagten im Gerichtssaal, zwei ließen sich entschuldigen. Sie erhalten ein eigenes Verfahren. Es gehe hier nicht um Schwerkriminalität, schränkte Staatsanwalt Markus Kitz ein. Möglicherweise hätten die angeklagten Gemeinderäte auch aus redlichen Motiven gehandelt, aber sie hätten die gesetzlichen Bestimmungen einhalten müssen, so Kitz.

Rechtlich lagen für die Errichtung zweier Handymasten im dicht verbauten Wohnsiedlungen alle Voraussetzungen vor. Laut Anklage hätte Köfer als Bürgermeister damals den Bau bewilligen oder binnen sechs Monaten eine Gemeinderatssitzung dazu einberufen müssen - was er nicht tat. Die gesundheitlichen Aspekte zu prüfen sei ausdrücklich nicht Kompetenz des Gemeinderats, das hatte auch das Land in mehreren Schreiben festgehalten.

Verteidigung: „rechtlich ungebildet“

Aus Sicht der Verteidiger könne bei den Angeklagten kein Amtsmissbrauch vorliegen. Ihre „rechtlich ungebildeten“ Mandanten hätten sich ausschließlich dem Wohl der Gemeinde verpflichtet gefühlt. Es sei mittlerweile allgemein bekannt, dass Handymasten krank machen, sagte etwa Rechtsanwalt Christian Puswald. Im Übrigen sei niemand geschädigt worden, der Mobilfunkbetreiber habe Ersatzstandorte erhalten. Außerdem sei der Gemeinderatsbeschluss nichtig, die Grundeigentümer hätten ihre Zustimmung zurückgezogen.

Köfer: Hätte genehmigen müssen

„Ich war der guten Meinung, das Richtige zu tun“, sagte Köfer in seiner Einvernahme. Auf mehrmalige Nachfrage von Richterin Ute Lambauer bekannte er schließlich, er habe gewusst, dass er den Bau der Handymasten genehmigen müsse. Er habe aber Standorte gewollt, die dem Betreiber und den Bürger dienlich seien. In Zeitungen wurde Köfer zitiert, er würde den Bau bewusst verzögern. Das wies er vor Gericht zurück. Köfer selbst zitierte Ausschnitte aus ORF-Berichten und aus der „Radio-Kärnten-Streitkultur“ über gesundheitliche Bedenken.

Der Prozess wird am Mittwoch fortgesetzt.