Heta-Haftungen: Landesholding in Offensive

Die Kärntner Landesholding (KLH) hat beim Landesgericht in Klagenfurt ein Unternehmens-Reorganisationsverfahren eingeleitet. Damit will man im Zusammenhang mit den Heta-Klagen gemeinsam mit den potenziellen Haftungsgläubigern aktiv nach einer Lösung suchen.

Laut KLH-Vorstand Hans Schönegger habe dieser Schritt mit Insolvenzgefahr nichts zu tun. Ein derartiges Reorganisationsverfahren darf nur eingeleitet werden, wenn ein Unternehmen weder überschuldet noch insolvenzgefährdet sei. Das wird von einem Reorganisationsprüfer kontrolliert, der binnen vier Wochen die Solvenz des Unternehmens feststellen muss.

„Holding derzeit Hände gebunden“

Schönegger sagte, man befinde sich in einer einzigartigen Situation. Infolge der Klagen, die derzeit ein Gesamtvolumen von mehr als drei Mrd. Euro umfassen würden, sei die Handlungsfähigkeit der Holding derzeit massiv eingeschränkt. Durch das Heta-Gesetz des Bundes sei man in einer Pattsituation, in der der Holding die Hände gebunden seien.

Deshalb will die Holding nun auf diesem Weg Handlungsfähigkeit zurückgewinnen. Der Anwalt der KLH, Norbert Abel, hat auf der Website seiner Kanzlei einen Aufruf an die potenziellen Haftungsgläubiger veröffentlicht, sich bei ihm zu melden. Sie haben dafür Zeit bis Ende Juli.

Derzeit kenne man die meisten potenziellen Haftungsgläubiger gar nicht, so Schönegger: „Wir wollen ihnen anbieten, durch dieses objektive und strukturierte Verfahren eine gemeinsame Lösung zu erzielen, die einerseits Gleichbehandlung sicherstellt und andererseits Prozesskosten in Millionenhöhe spart.“ Die möglichen Haftungsgläubiger bekommen auch Einblick in die Vermögenswerte der Holding.

Bürge für Heta-Schulden

Die Landesholding, die auch den 500 Mio. schweren Zukunftsfonds verwaltet, ist gesetzlicher Ausfallsbürge für die Schulden der Heta. Sie hat auch Beteiligungen am Klagenfurt Airport, Skipisten und Seeliegenschaften. Seit der Bund im August 2014 einen Zahlungsstopp verfügte, wurden Klagen gegen Kärnten bzw. die Landesholding eingereicht, unter anderem von der Bayerischen Landesbank. Die Klagssumme beträgt derzeit insgesamt rund drei Mrd. Euro, könnte aber bis 13 Mrd. Euro ausmachen.

Schaunig: Heft in die Hand genommen

Finanzreferentin und KLH-Aufsichtskommissärin Gaby Schaunig (SPÖ) sagte am Freitag in einer Aussendung, die erfolgte Einleitung eines Unternehmens-Reorganisationsverfahrens durch die Landesholding sei zu akzeptieren. Dadurch eröffne sich für die KLH nun die Möglichkeit, im Rahmen eines strukturierten Verfahrens mit den potenziellen Haftungsgläubigern in Kontakt zu treten. Das sei eine effektive und rechtlich abgesicherte Vorgehensweise.

„Die Landesholding, die im Zusammenhang mit der Heta-Abwicklung mit Klagen in Höhe von rund drei Milliarden Euro konfrontiert ist, hat das Heft des Handelns in die Hand genommen“, sagte Schaunig. Das werde zur Klärung vieler offener Fragen rund um den Heta-Komplex beitragen.

Seltenes Verfahren

Laut Hans-Georg Kantner vom Kreditschutzverband 1870 sagte gegenüber der Austria Presse Agentur (APA), so ein Reorganisationsverfahren sei sehr selten. Zum ersten Mal werde das Prozedere öffentlich durchgeführt. 1997 wurde diese Möglichkeit geschaffen, um Unternehmen, die in Schieflage geraten, die Möglichkeit zur Reorganisation zu geben, so Kantner. Sie müssen damit kein Insolvenzverfahren in Anspruch nehmen.

Links: