Oberlandesgericht nun für Causa Markut zuständig

Gegen den Bürgermeister von St. Georgen im Lavanttal, Karl Markut, wird seit Jahren ermittelt. Ihm wird als ehemaliger Geschäftsführer der Firma Wigo-Haus unter anderem Untreue vorgeworfen. Nach einem Einspruch seines Anwaltes ist nun das Oberlandesgericht Graz zuständig.

Markut wechselte kurz vor der Landtagswahl 2013 von der SPÖ zum Team Stronach. Als Geschäftsführer der Firma Wigo-Haus soll er unzulässige Preisnachlässe gegeben und Kundengelder veruntreut haben, bis zu 1,5 Millionen Euro Schaden soll entstanden sein. Außerdem soll Markut bei Bestätigungen für Kundenprovisionen Unterschriften gefälscht haben. Die Firma schlitterte in den Konkurs. Gläubigern der Firma seien durch die verlustreichen Geschäfte Markuts ein Schaden entstanden, hieß es.

Einspruch gegen Anklageschrift

Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt nahm die Ermittlungen gegen den ehemaligen SPÖ-Klubchef bereits Ende November 2012 auf. Die Anklageschrift wurde nun von der Staatsanwaltschaft fertiggestellt, sie ist aber noch nicht rechtskräftig. Der Anwalt von Markut, Karl Grossmann, reichte beim Oberlandesgericht Graz bereits Einspruch ein.

Die Vorwürfe würden allein auf einem mangelhaften Gutachten beruhen, sagte Grossmann. Man sei guter Dinge, die Vorwürfe entkräften zu können. Die Entscheidung, ob Anklage erhoben wird, liegt nun beim Oberlandesgericht Graz.

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