Ex-Politiker schuldig des Amtsmissbrauchs

Der 68-jährige Ex-FPÖ-Vizebürgermeister von Maria Rain, der wegen Amtsmissbrauchs und Bestechlichkeit rund um einen Grundstücksstreit am Donnerstag erneut vor Gericht gestanden ist, hat ein Geständnis abgelegt. Er wurde zu zwölf Monaten bedingter Haft verurteilt.

Es ging um ein privates Grundstück des damaligen FPÖ-Vizebürgermeisters, das er baureif machen und umwidmen lassen wollte. Dazu beauftragte er einen Sachverständigen, der auch für die Gemeinde Maria Rain arbeitete. Über die Höhe des Honorars kam es zum Streit: Der Angeklagte wollte nur knapp ein Drittel bezahlen und stellte im Gegenzug der Firma weitere Aufträge in der Gemeinde in Aussicht - mehr dazu in Amtsmissbrauchsprozess gegen Politiker. Die Firma zeigte ihn an, einigte sich aber später mit ihm in einem Vergleich auf knapp die Hälfte des verlangten Honorars.

Rechtlich blieben für die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft die Delikte Amtsmissbrauch und Bestechlichkeit. Das Landesgericht Klagenfurt hatte den ehemaligen Vizebürgermeister in einem ersten Verfahren bereits zu 18 Monaten bedingt verurteilt. Das wollte der Angeklagte aber nicht akzeptieren und ging in Berufung. Er zog sich nach und nach aus der Politik zurück, heute kämpft er mit Schulden und gesundheitlichen Problemen.

Anwalt: Politischer alten Schlages

Der Oberste Gerichtshof wies das Verfahren zur Klärung von Details erneut dem Landesgericht Klagenfurt zu. Am Donnerstag nun bekannte sich der Angeklagte schuldig. „Ich habe einen Fehler gemacht“, sagte er vor dem Schöffensenat unter Richter Christian Liebhauser Karl. Er habe niemanden schädigen wollen. Sein Anwalt erklärte, der Angeklagte sei „ein Politiker alten Schlages“, dessen Stil nicht mehr zeitgemäß sei. Auch andere Politiker, die „massiver agiert“ hätten, so der Anwalt, hätten in den letzten Jahren einsehen müssen, dass dies heute nicht mehr möglich sei.

Richter: Korruption ist Krebsgeschwür

Richter Liebhauser Karl erklärte, seine Einstellung zu Korruption sei bekannt, er halte sie für ein bösartiges Krebsgeschwür, das demokratische Strukturen unterwandere. Im Fall des Angeklagten sei aber anders vorzugehen, als in anderen politischen Hierarchien, sagte Liebhauser Karl. Der Schöffensenat erkannte das Geständnis als mildernd, ebenso, dass der Angeklagte zuvor unbescholten war und zwei Perioden für die Gemeinde gearbeitet hatte.

Der Angeklagte akzeptierte die zwölf Monate bedingte Haft, um sechs Monate weniger, als beim Erstverfahren. Bernhard Weratschnig von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, das Urteil ist nicht rechtskräftig.