U-Ausschuss: Behörde für Kontrollen zuständig

Im HCB-Untersuchungsausschuss wurden am Mittwoch die Zeugenbefragungen fortgesetzt. Neben den Landesbeamten sagten am Vormittag auch Sachverständige aus. Für die Kontrolle der ordnungsgemäßen Verbrennung sei ausschließlich die Behörde zuständig, hieß es.

Im HCB-Untersuchungsausschuss wurde ab 10.00 Uhr die öffentliche Zeugenbefragung im Landtag fortgesetzt. Im Mittelpunkt standen vor allem Landesbeamte, die für Luftreinhaltung, Verfahrenstechnik und Altlastensanierung zuständig sind und mit dem Thema Blaukalk-Verbrennung in Wietersdorf zu tun hatten. Im Normalfall sei ein Zementwerk der beste Ort, um HCB-verunreinigten Blaukalk zu verbrennen.

Das betonten die beiden am Vormittag befragten Landesbediensteten, die als Sachverständige für Luftreinhaltung beziehungsweise für Verfahrenstechnik beigezogen waren. Wenn die erforderlichen Temperaturen von 850 bis 1.100 Grad eingehalten werden, dann werde auch das Umweltgift Hexachlorbenzol vollständig zerstört. Das Problem: Einen Testbetrieb dafür habe es nur in einem Zementwerk im niederösterreichischen Wopfing gegeben, nicht in Wietersdorf.

Keine Vorschriften für Probebrennung bei w&p

Warum er nicht auch in Wietersdorf eine Probeverbrennung empfohlen habe, wurde der Sachverständige für Luftreinhaltung gefragt. Er sagte, der Wietersdorfer Projektantrag sei für ihn schlüssig gewesen, die Zementwerke miteinander vergleichbar. Auf Nachfrage sagte er: Er würde auch mit dem heutigen Wissensstand keine HCB-Messungen empfehlen. Dafür gebe es keine Vorschriften und keine Grenzwerte, das werde weder in der EU noch in den USA gemacht, so der Gutachter. Kopfschütteln bei mehreren Abgeordneten war die Folge.

Kontrolle „nicht meine Aufgabe“

Problem Nummer zwei: Auch im laufenden Betrieb gab es in Wietersdorf offenbar keine Kontrollen dazu, ob alle Auflagen eingehalten wurden. „Das ist nicht meine Aufgabe, dafür ist ausschließlich die Behörde zuständig“, sagte der Landesbedienstete.

Und: Die technischen Voraussetzungen für eine restlose HCB-Verbrennung müsse der Gutachter für Verfahrenstechnik beurteilen. Dieser wurde kurz vor Mittag als zweiter Zeuge befragt. Auch er sagte: Laut dem schriftlichen Projektantrag der Wietersdorfer sei die Blaukalk-Verbrennung möglich, auch die HCB-Emissionen seien nicht erklärbar.

Einvernahme dauert noch an

Da trat Problem Nummer drei zutage: Laut dem Antrag sollte der Blaukalk über eine neue Schure, also ein zusätzliches Fallrohr, eingebracht werden. Ob dieses tatsächlich eingebaut und von der Behörde überprüft wurde, das wisse er nicht, sagte der Sachverständige. Am Nachmittag waren zwei weitere Landesbeamte geladen, ebenso jener Ziviltechniker, der für die Deponie K20 in Brückl zuständig war.

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