Prozess: Kater zu Tode gequält

Am Klagenfurter Landesgericht musste sich am Freitag ein mutmaßlicher Tierquäler verantworten. Der 25-Jährige soll seinem jungen Kater die Zunge abgeschnitten und ihn zu Tode gequält haben. Die Verhandlung wurde für weitere Zeugeneinvernahmen vertagt.

Der wegen gefährlicher Drohung vorbestrafte 25-Jährige soll den eigenen Kater laut Anklage roh misshandelt, ihm die Beißzähne ausgebrochen und die Zunge abgeschnitten haben. Die Tierärztin, zu der seine Freundin das verletzte Tier gebracht hatte, erstattete angesichts der Verletzungen Anzeige wegen Tierquälerei. Ihr soll der Angeklagte am Telefon danach gedroht haben.

Fragwürdiger Entlastungsbeweis

Vor Richter Dietmar Wassertheurer zeigte sich der Angeklagte unschuldig. Er habe das nicht so gemeint, sei wegen des verletzten Katers aufgebracht gewesen, er habe seinen Kater „gehätschelt und gepflegt“, sei mehrere Male mit ihm beim Tierarzt gewesen. Zum Beweis legt er eine Bestätigung über Tierarztbesuche vor. Das unterschriebene Schriftstück gibt für die Behandlung allerdings einen Zeitraum an, in der der junge Tiger-Kater namens Cäsar bereits tot war.

Widersprüchliche Aussagen

Bei der Verhandlung blieben am Freitag weitere Fragen offen. Denn der Angeklagte widerrief vor der Polizei getätigte Aussagen. Er sei durch den Tod seiner Großmutter am selben Tag verwirrt gewesen, lautete seine Erklärung dafür. Auch die Aussagen der als Zeugin geladenen Freundin wichen massiv von seinen Aussagen ab. Deswegen wurde der Frau vom Staatsanwalt mit einer Strafanzeige wegen Falschaussage gedroht.

Lange wurde die Frage diskutiert, wo der verletzte Kater gefunden wurde - vor dem Kratzbaum oder darunter. Denn der Angeklagte gab an, dass dem Kater ein Stück des Kratzbaums auf den Kopf gefallen sein müsse. Das sei einen Monat zuvor schon einmal passiert. Weil das Tier daraufhin in die Wohnung urinierte, soll der Angeklagte das Tier zur Bestrafung mit Urin eingerieben haben. Früher aufgetretene Verletzungen, wie ein halb abgetrenntes Ohr, erklärt der 25-Jährige mit dem kaputten Motor seines Kühlschranks - Angaben, die seine Freundin bestätigte.

Weiter Zeugen und veterinärmedizinisches Gutachten

Da sich der 25-Jährige zunehmend in Widersprüche verstrickte und abwesend wirkte, brachte der Staatsanwalt schließlich ein Gutachten über die Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten ins Spiel. Er wolle überprüfen lassen, ob der Angeklagte gefährlich sei. Dem 25-Jährigen droht für die mutwillige Tötung eines Tieres bis zu ein Jahr Haft. Die Verhandlung wurde am Freitag vertagt, es sollen noch mehrere Zeugen einvernommen werden. Außerdem soll ein veterinärmedizinisches Gutachten zur Urteilsfindung - für den Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung - herangezogen werden.