Martinz „Freigänger“ in Wien-Simmering

Josef Martinz, früher Kärntner ÖVP-Chef und im Birnbacher-Prozess zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt, ist mittlerweile ein „Freigänger“ der Justizanstalt in Wien-Simmering.

Der Leiter der Justizanstalt Wien-Simmering, Josef Schmoll, bestätigte am Freitagnachmittag einen entsprechenden Bericht der „Kleinen Zeitung“. Martinz wurde im Birnbacher-Prozess zu 4,5 Jahren Haft verurteilt. Er trat Anfang Mai dieses Jahres seine Haftstrafe in Klagenfurt an und wurde wenig später in die Justizanstalt in Wien überstellt. Seit Anfang Oktober ist der frühere Landesrat „Freigänger“ und arbeitet in einer Privatfirma, erklärte Schmoll. Ein Freigang sei ab drei Jahre vor der frühestmöglichen Entlassung möglich, erläuterte der Anstaltsleiter.

Gefängnis darf zum Arbeiten verlassen werden

Grundsätzlich gebe es in der Justizanstalt Wien-Simmering rund 70 Freigänger. Ziel sei es dabei, dass die Betroffenen im Sinne der Resozialisierung nach ihrer Haftentlassung einer Arbeit nachgehen. Ihnen ist es erlaubt, das Gefängnis während der Arbeitszeit und für die Wegzeit zu verlassen, nach der Arbeit kehren sie in die Haftanstalt zurück. Am Arbeitsplatz können sie auch unangekündigt kontrolliert werden.

Die Häftlinge arbeiten in unterschiedlichen Betrieben und Institutionen, mit denen die Justizanstalt kooperiert. Es gibt dabei zwei Möglichkeiten, entweder man werde einem Unternehmen zugeteilt oder es gebe bereits ein Arbeitgeber, der dann überprüft werde, so Schmoll.

Links: