Anwälte wollen HCB-Geschädigte beraten

In den letzten Tagen warb eine Klagenfurter Anwaltskanzlei mit Infoabenden für HCB-Geschädigte. Man erteile kostenlos und unverbindlich Rechtaauskunft. Dahinter steckt der Jurist Michael Sommer, der bereits Almbauern beim Futterflächenstreit vertreten hatte.

Es sind sechs Infoabende, die die Anwaltskanzlei im gesamten Görtschitztal anbietet. Geleitet wird die Veranstaltungsreihe vom Juristen Michael Sommer. Er erhofft sich auch in diesem Fall eine rege Beteiligung, denn je mehr Klienten, desto größer die Vorteile im Straf- und Zivilverfahren: „Wenn man einzeln vorgeht, kommt man nie zu dem komplexen Wissensvorsprung und zu einer gewissen Macht, erfolgreich vorzugehen.“ Als Werbung, um zusätzliche Klienten zu gewinnen, will der Jurist das Inserat in diversen Tageszeitungen nicht verstanden wissen: „Das ist keine Werbung sondern Informationsveranstaltung, wo über Ort und Zeit informiert wird.“

Anwälte dürfen werben

Rein rechtlich ist einem Anwalt eine solche Anzeigenschaltung erlaubt, sie darf nur nicht unsachlich oder marktschreierisch sein, heißt es von der Rechtsanwaltskammer. Unzulässig wäre sie nur, wenn die Bürger zu etwas gezwungen würden, sagte Gernot Murko, Präsident der Rechtsanwaltskammer: „Unter Zwang würde ich verstehen, wenn etwa ein Unfallopfer auf dem Krankenlager nach einer Vollmacht gefragt wird oder wenn nach einer Informationsveranstaltung Vollmachtsformulare verteilt werden. Wenn es der Information und dem Bekanntmachen des Anwalts dienen, halte ich es für zulässig.“ Murko gibt aber auch zu bedenken, dass solche Beratung von jedem anderen Anwalt auch erteilt werden könne.

Auf die Frage, wie viele Abschlüsse er sich durch die Aktion erwartet, sagte Sommer, die Frage stelle sich nicht. Er wolle informieren und unterstützen. Die Anwaltskanzlei vertritt bereits 30 Klienten aus dem Görtschitztal.

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