Augenverletzung durch Laserpointer
Der in einem Onlineshop als „Spielzeug für Katzen“ erstandene Laserpointer entpuppte sich als gefährliches Gerät. Der Zwölfjährige wurde beim Spielen von den reflektierten Strahlen getroffen. Nach etwa einer Woche klagte er über Sehstörungen. „Ich sehe plötzlich schlechter, und da ist jetzt immer so ein schwarzer Punkt“, beschrieb er seine Symptome.
Sehkraft um 60 Prozent verringert
Er wurde an der Augenabteilung am Klinikum Klagenfurt am Wörthersee behandelt. „Laserstrahlen haben die Augen des Patienten getroffen. Wir gehen davon aus, dass er beim Spielen auf einen Spiegel zielte und die Strahlen reflektiert wurden“, sagte Abteilungsvorstand Yosuf El-Shabrawi. Die Augen des Buben wurden nachhaltig geschädigt, seine Sehkraft verringerte sich um 60 Prozent. „Gegen diese Verletzungen gibt es keine Therapie. Man kann nichts machen, nur hoffen, dass sich die Schwere der Verletzung selbst regeneriert und sich der Zustand bessert“, sagte El-Shabrawi.
Nur zertifizierte Geräte verwenden
El-Shabrawi warnte vor dem Gebrauch nicht zertifizierter Geräte: „Wer sich einen Laserpointer kauft, sollte unbedingt auf das Gütesiegel EN 60825-1 achten. Außerdem darf kein Laserpointer höher als Klasse zwei eingestuft sein.“ Im Fall des Buben war der Laserpointer zwar als Klasse zwei ausgewiesen, allerdings fehlte die Klassifizierung nach EN.
Der Bub ist zwar der erste Patient nach einem Laserpointerunfall in Kärnten, allerdings nehmen derartige Verletzungen weltweit zu. „In der Literatur sind bereits zahlreiche Fälle bekannt. Die USA oder Großbritannien haben bereits reagiert und ein Einfuhrverbot von gefährlichen Laserpointern ausgesprochen“, so El-Shabrawi.