Erster Gerichtserfolg für AvW-Anleger

12.500 Anleger haben durch die Pleite des betrügerischen Krumpendorfer Finanzdienstleisters AvW im Jahr 2008 zum Teil ihr gesamtes Erspartes verloren. Zumindest 1.200 Anleger könnten nun nach einem Urteil des Landesgericht Wien Schadenersatz erhalten.

Die Genussscheine, in die die Anleger investierten, waren wertlos, knapp eine Milliarde an Forderungen wurden im Zuge des Insolvenzverfahrens angemeldet. Eine Reihe von Schadenersatzprozessen, unter anderen gegen die Republik Österreich, folgten. Doch erst am Mittwoch gab es zum ersten Mal ein für die Anleger positives Urteil in erster Instanz. Am Landesgericht Wien wurde die AeW, die Anlegerentschädigungsgesellschaft, zur Zahlung von Schadenersatz verpflichtet – mehr dazu in AvW: Landesgericht entschied für geschädigte Anleger (wien.ORF.at). Rechtsanwalt Arno Likar geht davon aus, dass alle von seiner Kanzlei vertretenen rund 1.200 Anleger zumindest bis 20.000 Euro Schadenersatz erhalten würden.

Die AeW ist eine Entschädigungseinrichtung, an der alle österreichischen Finanzdienstleister, die mit Wertpapieren handeln, als Gesellschafter beteiligt sind. Sie springt mit ihrem Haftungsfonds ein, wenn Entschädigungszahlungen notwendig werden. Bisher wies die AeW allerdings jeden Anspruch der AvW- Geschädigten zurück und bekam von den Gerichten Recht. In dem Musterprozess, den der Grazer Anwalt Arno Likar gegen die AeW führt, urteilte das Landesgericht Wien nun zugunsten der Geschädigten.

Anwalt: Urteil wird halten

Auf Basis des Urteils gegen Wolfgang Auer-Welsbach, des Gutachtens von Fritz Kleiner und der Aussage von Auer-Welsbach selbst, der per Videokonferenz zugeschaltet war, konnte erstmals nachgewiesen werden, dass die Ansprüche der Geschädigten, sofern sie fristgerecht bis Anfang Mai 2011 angemeldet wurden, zu Recht bestehen, sagte Rechtsanwalt Arno Likar. Aus seiner Sicht werde dieses Urteil auch in der zweiten Instanz halten, denn mit einer Berufung der AeW sei zu rechnen.

AeW: Keine gemähte Wiese

Für AeW-Geschäftsführer Johannes Gotsmy ist mit dem Urteil in Wien keine grundsätzliche Entscheidung für die Anleger gefallen. „Für die Anleger ist das alles andere als eine gemähte Wiese“, meinte Gotsmy. Bei dieser Entscheidung sei es nur darum gegangen, ob die AvW-Gesellschaften als eine wirtschaftliche Einheit zu betrachten seien, und die AeW deshalb zahlen müsste, „ohne zu fragen, ob es sich grundsätzlich um eine Haftung der AeW handelt, ob also der Schaden im Zuge einer Wertpapierdienstleistung entstanden ist“, betonte Gotsmy. Gotsmy verweist auf laufende Musterprozesse. Ursprünglich seien es sechs gewesen. Bisher gebe es erst eine rechtskräftige OGH-Entscheidung, und in dieser sei der Anspruch eines Anlegers auf Entschädigungszahlung verneint worden

Die Entschädigungen zahlen muss aber in jedem Fall die Republik, also der Steuerzahler, denn der AeW-Haftungsfonds hat das Geld nicht. Dass die Republik die Zahlung verweigere, sei praktisch ausgeschlossen, meint Likar. Die Anleger-Vertreter hätten ja auch die Republik geklagt, weil die Bundeswertpapierbehörde bzw. die Finanzmarktaufsicht die AvW bereits im Jahr 2001 geprüft und Missstände entdeckt, aber nicht weiterverfolgt habe. In dieser Causa wird im Dezember weiterverhandelt und auch hier würden die Aussichten für die Anleger gut stehen, so Likar.

Weitere Prozesse folgen

Ebenfalls auf Schadenersatz klagten die Anleger die AvW-Wirtschaftsprüfer und die Raiffeisenbezirksbank Klagenfurt, in diesem Fällen wartet man derzeit aber noch auf Sachverständigengutachten. Mit den ersten rechtskräftigen Urteilen und den ersten Schadensersatzzahlungen ist laut Likar frühestens nächstes, eher aber erst übernächstes Jahr zu rechnen.

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