AvW: 2,5 Jahre Haft nach Geständnis

Nach einem überraschenden Geständnis ist am Dienstag ein 45-jähriger Ex-Prokurist des pleitegegangenen Kärntner Finanzdienstleisters AvW zu 2,5 Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Er hatte seinen Arbeitgeber um 1,3 Mio. Euro gebracht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Am Montag, dem ersten Prozesstag, hatten der 45-Jährige Investmentbanker und sein Mitangeklagter, ein 42-jähriger Wiener Broker, dem eine Beitragstäterschaft in einem Teil der Fälle zur Last gelegt wurde, noch sämtliche Vorwürfe bestritten - mehr dazu in Ex-AvW-Prokurist wegen Untreue vor Gericht. Dienstagfrüh legten plötzlich beide Geständnisse ab und bekannten sich zur Anklage schuldig.

Sie gaben zu, bei Wertpapiergeschäften für AvW im Jahr 2008 Gewinne lukriert zu haben, die dem Unternehmen nicht zugeführt wurden. Teilweise floss das Geld in private Taschen, Verluste gingen in jedem Fall zulasten von AvW. Das Gesamtvolumen der Transaktionen lag bei 50 Mio. Euro. Als Beweise legte Staatsanwalt Helmut Jamnig unter anderem Chat-Protokolle der Angeklagten vor, in denen auch die krummen Geschäfte besprochen wurden. Für Jamnig belegen diese, dass die Vorgänge geplant waren und in Bereicherungsabsicht erfolgten.

Geldstrafe für Zweitangeklagten

Der Schöffensenat verurteilte den Wiener Broker zu einer kombinierten Strafe. Er muss 7.200 Euro Geldbuße zahlen und bekam außerdem eine bedingte Haftstrafe von 14 Monaten aufgebrummt. Einen „Klopfer auf die Finger“, nannte der Vorsitzende, Richter Gerhard Pöllinger, die unbedingte Geldstrafe in der Urteilsbegründung. Dem AvW-Masseverwalter wurde Schadenersatz zugesprochen.

Der Ex-Prokurist haftet für die vollen 1,3 Mio. Euro. Für den Schaden aus den gemeinsamen Taten, das betrifft knapp 117.000 Euro daraus, müssen beide Männer gerade stehen.

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