Das Geschäft mit den Schwammerln

In vielen Gasthäusern stehen derzeit frische Pilzgerichte auf der Speisekarte. Beliefert werden die Wirte auch von privaten Sammlern. Was für diese ein willkommener Nebenverdienst sein mag, ist rechtlich nicht unbedenklich: Laut Pilzverordnung ist nur das Sammeln für den Eigengebrauch erlaubt.

Es geht um den Begriff Eigengebrauch, der für Verwirrung sorgt. Die Pilzverordnung schreibt zwar vor, dass die gesammelten Pilze nur zum Eigengebrauch verwendet werden dürfen. Gleichzeitig steht dort aber auch, dass mit den erlaubten zwei Kilogramm Pilzen auch gehandelt werden darf. Wolfgang Dörfler, Jurist in der Wirtschaftskammer: „Da ist die Verordnung selbst etwas widersprüchlich. Denn einerseits muss es zum Eigengebrauch sein, andererseits ist aber der Verkauf erlaubt. Inwieweit ein Eigenverbrauch in Verkauf mündet, ist für mich selbst nicht ganz klar.“

Wirte schätzen Qualität privater Sammler

Gleichzeitig ist die Nachfrage nach Pilzen bei den heimischen Gastronomen groß. So mancher Wirt schätzt die Pilze der privaten Sammler, denn diese seien oft von besserer Qualität als jene von Händlern. Gastronom Adi Kulterer bezieht seine Pilze zu 40 Prozent von privaten Sammlern. Es sei ein Geschäft, das über Generationen herangewachsen sei. Die meisten Sammler seien „Waldmenschen, Pensionisten und Leute, die Zeit haben, nebenbei Pilze zu sammeln. Wenn sie besondere Pilze, wie kleine Eierschwammerln, gut gereifte Steinpilze oder Morcheln anzubieten haben, rufen sie an.“

Die Qualität darf auch etwas kosten. Pro Kilo Schwammerl zahlen die Wirte zwischen zehn und 20 Euro. Letztlich werde der Preis durch Angebot und Nachfrage bestimmt, so Kulterer. Heuer gebe es zum Beispiel mehr Steinpilze, der Kilopreis liege deswegen mit 14 bis 16 Euro niedriger als im letzten Jahr.

Wer regelmäßig verkauft, braucht Gewerbeschein

Was Wirten und Gästen sicherlich willkommen ist, kann für die privaten Sammler aber zum Problem werden. Denn laut Pilzverordnung dürfen Privatpersonen nur für den Eigengebrauch sammeln, es gilt die Zwei-Kilo-Obergrenze pro Tag und Person. Sollten also private Schwammerl-Lieferanten mehr als zwei Kilo sammeln und dem Wirt ihres Vertrauens verkaufen, machen sie sich strafbar. Wenn die privaten Schwammerlsammler noch dazu regelmäßig an Gastronomiebetriebe verkaufen, bräuchten sie dafür einen Gewerbeschein, warnt Wolfgang Dörfler, Jurist in der Wirtschaftskammer. „Gewerbsmäßig bedeutet: regelmäßig, selbstständig und in der Ertragserzielungsabsicht. Ein privater Schwammerlsucher, der dann und wann am Wochenende in den Wald geht und ein bis zwei Kilo sammelt und weitergibt ist sicher nicht gewerbsmäßig unterwegs.“

Auch „Hamstern“ ist nicht erlaubt

Auch wenn ein Sammler in zwei Tagen vier Kilo Pilze sammelt und seine Ernte dann im Auto transportiert, mache er sich bereits strafbar, so Dörfler. Der Strafrahmen reicht bis 3.630 Euro, im Wiederholungsfall kann sich die Strafe sogar verdoppeln. Gerüchte, wonach die Bergwacht als Hüter der Pilze jetzt auch Kärntens Gastwirte strenger überwachen will, weißt Johann Schabus, Einsatzleiter bei der Bergwacht, zurück. Das falle nicht in die Kompetenz der Bergwacht.

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